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Gute Erfolgsaussichten auf Schadensersatz für Geschädigte des Lkw-Kartells

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Bereits mehrere zehntausend geschädigte Unternehmen klagen vor europäischen Gerichten auf Schadensersatz vom Lkw-Kartell. Dennoch sind derzeit rund 40% der europäischen Lkw-Abnehmer noch nicht aktiv geworden. Dabei stehen die Aussichten auf Schadensersatz außerordentlich gut. Zumal die Teilnahme an einer Sammelklage ohne Kostenrisiko oder Aufwand möglich ist.

Die EU-Kommission hat mit zwei Entscheidungen vom Juli 2016 und September 2017 Rekordbußgelder in Höhe von ca. 3,8 Mrd. Euro gegen die großen europäischen Lkw-Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania verhängt. Nach den Feststellungen der EU-Kommission hatten die Hersteller über fast 15 Jahre von 1997 bis ca. Anfang 2011 kartellrechtswidrige Absprachen über Preise und Bruttopreiserhöhungen getroffen. Betroffen sind die von ihnen hergestellten und verkauften schweren und mittelschweren Lkws. Bis auf Scania haben alle Lkw-Hersteller die Vorwürfe eingeräumt.

Da Kartelle gerade deshalb betrieben werden, um gegenüber Abnehmern höhere Preise durchzusetzen als dies sonst unter Wettbewerbsbedingungen möglich wäre, spricht viel dafür, dass allen Abnehmern, die im genannten Zeitraum Lkws der Kartellanten gekauft oder geleast haben, hierfür zu hohe Preise bzw. Leasingraten gezahlt haben. Diesen Abnehmern als “Kartellopfern” stehen daher Schadensersatzansprüche gegen die Lkw-Hersteller zu.

So klagen bereits zehntausende Speditionen und Lkw-Abnehmer in großen Sammelklagen mit der Aussicht auf größere Schadensersatzsummen. Auch die gemeinnützige niederländische Stiftung unilegion Truck Claims bietet eine der größten Sammelklagen für Lkw-Abnehmer in der EU an. Besonders attraktiv beim Angebot der Sammelklage ist, dass den teilnehmenden Unternehmen kein Aufwand oder Kosten durch die Klage entstehen, da der gesamte Prozess und Kosten vom Sammelklageanbieter übernommen werden. Unilegion Truck Claims klagt in den Niederlanden, da die Gerichte als besonders klägerfreundlich gelten. Gleichzeitig erhalten die Teilnehmer Zugang zu einem der besten Kartellspezialisten, um die Ansprüche vor Gericht oder außergerichtlich durchzusetzen. So muss der Lkw-Abnehmer nicht selbst gegen die Hersteller vorgehen und erhält dennoch sein Recht auf Schadensersatz.

Auch wenn die Zahl der bereits klagenden Unternehmen einen Rekordvolumen erreicht hat, sind viele Unternehmen noch nicht aktiv geworden. “Durch die Rückmeldung unserer Kunden gehen wir davon aus, dass rund 40% der europäischen Lkw-Abnehmer bisher nicht gegen das Lkw- Kartell vorgegangen sind. Viele dieser Unternehmen fragen vor allem nach den Chancen und der Höhe eines möglichen Schadensersatzes”, so Michael Gramkow, Vorstand der unilegion Truck Claims Stiftung.

Die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung der Schadensersatzansprüche stehen ausgesprochen gut. Denn die Geltendmachung solcher kartellrechtlichen Schadensersatzansprüche ist von den nationalen und europäischen Gesetzgebern ausdrücklich erwünscht und in den letzten Jahren durch entsprechende Gesetzesinitiativen deutlich erleichtert worden.

So sind bspw. die Feststellungen der Bußgeldentscheidung der EU-Kommission auch im Schadensersatzverfahren bindend, d.h. die Lkw-Hersteller können die Existenz des Kartells vor Gericht nicht mehr in Frage stellen.

Es geht vielmehr vor allem noch um die Frage, ob und in welcher Höhe das Kartell tatsächlich zu einem Schaden bei den Abnehmern geführt hat und wie hoch dieser Schaden war. Auch hierfür gibt es allerdings anerkannte wettbewerbsökonomische Methoden und es hat sich an zahlreichen Gerichten in der EU eine zunehmend klägerfreundliche Rechtsprechung herausgebildet.

Auch in Deutschland hat nun der oberste Gerichtshof in seiner ersten Entscheidung zum Lkw-Kartell vom 23. September 2020 klargestellt, dass es sich um Absprachen über Preise handelte. Daher ist davon auszugehen, dass das Kartell zu einem Schaden bei den Abnehmern geführt hat. Auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten liegen bereits zahlreiche positive Entscheidungen vor.

Was die Höhe der Schadensersatzansprüche angeht, betragen kartellbedingte Preisaufschläge typischerweise ca. 10-20% des Kaufpreises (bzw. der Leasingraten). Es ist daher möglich, dass pro Lkw mehr als 10.000 Euro Schadensersatz zu leisten sind. Hinzu kommen Zinsen von bis zu 100% des Schadensbetrags (je nach Erwerbsdatum).


Da jedoch im Verlaufe des Jahres 2021 die Verjährung aller Ansprüche einzutreten droht, sollten Geschädigte ihre Ansprüche möglichst bald geltend machen. Hierfür bietet die Stiftung unilegion Truck Claims Lkw-Käufern die risikolose und kostenfreie Teilnahme an ihrer Sammelklage in den Niederlanden an. Geschädigte Unternehmen können noch bis zum Frühjahr 2021 vor Eintreten der Verjährung an der Sammelklage teilnehmen. Weitere Information finden Sie hier: https://www.unilegion-truck-claims.eu/


Über die Stiftung unilegion Truck Claims
Die unilegion Truck Claims Stiftung ist eine niederländische Non-Profit Organisation mit Sitz in Amsterdam. Die Stiftung wurde gegründet, um Schadensersatzansprüche (“Claims”) von Lkw- Käufern als Folge des Lkw-Kartells gerichtlich oder außergerichtlich zu erwirken. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, in enger Abstimmung mit europäischen Wirtschafts- und Industrieverbänden zusammenzuarbeiten, um eine möglichst breite Allianz zu bilden. Alle Kosten für die Durchsetzung der Ansprüche werden durch die Stiftung getragen. Geschädigte Unternehmen können daher der Sammelklage vollständig ohne Kostenrisiko beitreten. Nur im Erfolgsfall erhält die Stiftung, die von europäischen Kapitalgebern finanziert wird, eine Finanzierungsgebühr. Als gemeinnützige Organisation erwirtschaftet die Stiftung keine Gewinne.

Foto: Trans.INFO

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