TransInfo

Foto:AdobeStock_scharfsinn86

Bund macht Weg frei zum freien Verkauf von HVO100

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verordnung zum Bundesimmissionsschutz (BImSchV) geändert und macht damit endlich den Weg frei für HVO100 und paraffinische Dieselkraftstoffe in Reinform.

Lesezeit 2 Min.

Die Bundesregierung hat am 22. November für die Anpassung der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundesemmissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) gestimmt.

Durch die Integration der Dieselkraftstoffnorm DIN EN 15940 darf HVO100 (Hydrotreated Vegetable Oil, dt.: hydrierte Pflanzenfette), der zu 100 Prozent aus Altspeiseöl besteht, als auch paraffinische Dieselkraftstoffe, die auf Basis von fossilen Ausgangsstoffen wie Erdgas hergestellt wurden z.B. der Kraftstoff GtL (Gas-to-Liquids) in Deutschland frei an Tankstellen verkauft werden.

Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, endlich HVO100 für den freien Verkauf an Tankstellen zuzulassen. Der Kraftstoff senkt die CO2-Neuemissionen um bis zu 90 Prozent und kann damit schon heute maßgeblich zum Klimaschutz im Verkehr beitragen“, betont Daniel Kaddik, Geschäftsführer des Bundesverbands freier Tankstellen (BFT).

Das hatte die Branche und entsprechende Verbände schon lange gefordert. Bisher konnte nur ein geschlossener Nutzerkreislauf und Fahrzeuge des ÖPNV den Bio-Diesel tanken.

Der Verkauf von HVO100 ist bereits in vielen anderen europäischen Ländern seit langem zulässig. Nun muss nur noch der Bundesrat der Änderung zustimmen, damit die Änderung Mitte April 2024 auch in Deutschland in Kraft treten kann.


Lesen Sie mehr zum Thema:

Wer bislang auf HVO 100 umgestiegen ist, hat dies nicht bereut

Was bedeutet die Zulassung von HVO100 in Deutschland?


 

Tags