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Mautbefreiung in Europa und Ausnahmen von Lenk- und Ruhezeiten für humanitäre Transporte

Angesichts des Kriegs in der Ukraine ist vollste Solidarität und humanitäre Hilfe eine dringende Notwendigkeit. Die meisten Nachbarländer haben die Lenk- und Ruhezeiten gelockert zudem haben LKW eine mautfreie Durchfahrt.

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Für humanitäre Hilfstransporte sind keine besonderen Dokumente erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, einen Frachtbrief oder ein Gesamtinventar der geladenen Güter zu erstellen und ein humanitäres Ziel anzugeben, z. B. ein Krankenhaus, oder von wem der Transport in Auftrag gegeben wurde – z. B einer Hilfsorganisation wie dem Roten Kreuz.

Mautbefreiungen

  • Polen
    Die polnische Regierung beschloss, LKW die mautfreie Durchfahrt durch Polen zu ermöglichen. Organisationen, die den Transport humanitärer Hilfe planen, werden gebeten, folgende Angaben zu machen: ’
    – Anzahl der Fahrzeuge im Konvoi,
    – Kennzeichen der Fahrzeuge,
    – Angabe des Landes, in dem die Fahrzeuge zugelassen sind, und wenn möglich, die ungefähre Dauer der Fahrt auf polnischem Gebiet (in beide Richtungen).Um eine Ausnahmegenehmigung für einzelne Fahrzeuge oder einen Konvoi mit humanitären Hilfsgütern zu erhalten, müssen alle oben genannten Informationen per E-Mail an das Ministerium für Infrastruktur geschickt werden: humanitarianaid@mi.gov.pl.

    In Polen werden manche gebührenpflichtigen Autobahnabschnitte von privaten Unternehmen verwaltet. Auch hier ist ebenfalls eine mautfreie Durchfahrt möglich, sofern sie sich im Voraus mit dem jeweiligen Betreiber in Verbindung setzen und Informationen auch an die oben genannte Adresse übermitteln.
    Hier finden Sie die Kontaktdaten für alle mautpflichtigen Autobahnen in Polen:
    – A1 Gdańsk-Toruń – Betrieber: Gdańsk Transport Company S.A.
    – A2 Świecko-Nowy Tomyśl, Nowy Tomyśl-Konin – Betreiber: Autostrada Wielkopolska S.A., Autostrada Wielkopolska II S.A.
    – A4 Katowice-Kraków – Betreiber: Stalexport Autostrada Małopolska S.A.

  • Frankreich
    Landesweit gilt eine Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte. Die entsprechenden Organisatoren sollten sich per E-Mail an den französischen Verband der Autobahngesellschaften ASFA (asfa@autoroutes.fr) wenden und einen Passierschein für die Zahlung der französischen Mautgebühren auf der geplanten Strecke der Transporte ins Ausland beantragen. Ein anderes Verfahren gilt, wenn der humanitäre Transport innerhalb Frankreichs durchgeführt wird, z.B. wenn Waren zu einem zentralen Punkt in Frankreich transportiert werden, bevor sie in die Ukraine befördert werden. In diesem Fall wird die ASFA die Angelegenheit von Fall zu Fall behandeln, nachdem diese angeschrieben werden.
  • Österreich
    Die Mautbefreiung gilt für alle Hilfstransporte in die Ukraine und ist zeitlich nicht begrenzt. Für künftige Transporte muss die Bestätigung der Mautbefreiung vor Antritt der Fahrt eingeholt werden; für bereits durchgeführte Fahrten kann eine Erstattung beantragt werden, hier in einem Ausnahmeantrag für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen. https://www.asfinag.at/media/p4xj1khr/04_mo_v67_anhang-3b-ausnahmeantrag-fahrleistungsabh-maut.pdf
  • Tschechien
    Es gibt eine Mautbefreiung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im Falle von:
  1. Transport von humanitärer Hilfe in die Ukraine für in- und ausländische Fahrzeuge
  2. Die Bedingungen gelten für die Hin- und Rückfahrt
    Das Verfahren der Mautbefreiung finden Sie HIER.
  • Ungarn
    In Ungarn kann eine Mautbefreiung für LKW über 3,5 Tonnen direkt bei der zuständigen ungarischen Behörde beantragt werden. Eine Anfrage mit der Beschreibung des Transports kann man direkt per E-Mail an kozlekedesi.foosztaly@bm.gov.hu senden.
  • Deutschland
    Fahrzeuge sind in Deutschland aufgrund der humanitären Hilfe von der Mautpflicht befreit. Hierzu müssen die Hilfstransporte im Voraus nicht angemeldet werden.

Ausnahmen von Lenk- und Ruhezeiten

  • Frankreich
    Humanitäre Transporte in die Ukraine und die Nachbarländer werden am 12. und 13. März 2022 von den französischen Fahrverboten ausgenommen. Es ist noch nicht bekannt, ob Frankreich diese Aufhebungsmaßnahmen auch für humanitäre Transporte zu einem späteren Zeitpunkt anwenden wird. Bitte beachten Sie, dass die Fahrverbote auch weiterhin für alle anderen Transporte gelten.
  • Österreich
    In ganz Österreich ist der Transport von ausschließlich humanitären Gütern vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen. Andere österreichische Fahrverbote sehen keine Ausnahmen für humanitäre Transporte vor.
  • Deutschland
    Ausnahmen vom LKW-Sonn- und Feiertagsfahrverbot gelten für Transporte in Richtung der ukrainischen Grenze zur unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung (einschließlich der unmittelbar erforderlichen Leerfahrten).

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