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Quelle: Adobestock / photoschmidt

Rat verabschiedet neuen Rechtsakt für mehr Ladestationen und Tankstellen in ganz Europa

Nach der heutigen Annahme der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe werden in den kommenden Jahren in ganz Europa mehr Ladestationen und Tankstellen für alternative Kraftstoffe errichtet, damit der Verkehrssektor seinen CO₂-Fußabdruck deutlich reduzieren kann.

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25.07.2023


Die Verordnung sieht spezifische Ziele für den Aufbau vor, die bis 2025 oder 2030 zu erreichen sind. Insbesondere müssen:

  1. bis 2025 Schnellladepunkte für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 150 kW alle 60 km entlang der wichtigsten Verkehrskorridore – dem sogenannten Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) – errichtet werden;
  2. bis 2025 Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 350 kW alle 60 km entlang dem TEN-V-Kernnetz und alle 100 km entlang dem TEN-V-Gesamtnetz errichtet werden – mit vollständiger Netzabdeckung bis 2030;
    bis 2030 Wasserstofftankstellen, die sowohl Personenkraftwagen als auch schwere Nutzfahrzeuge versorgen, in allen städtischen Knoten und alle 200 km entlang des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden;
  3. Seehäfen, die von einer Mindestanzahl großer Fahrgastschiffe oder Containerschiffe angelaufen werden, diesen Schiffen bis 2030 landseitige Stromversorgung bieten können;
    Flughäfen stationäre Luftfahrzeuge bis 2025 an allen Flugsteigpositionen und bis 2030 an allen Vorfeldpositionen mit Strom versorgen können;
  4. Nutzer von Elektrofahrzeugen oder Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb an Ladestationen oder Tankstellen mit Zahlungskarten oder Geräten mit Kontaktlosfunktion ohne Abonnement und unter vollständiger Preistransparenz leicht bezahlen können;
  5. Betreiber von Ladestationen oder Tankstellen den Verbrauchern auf elektronischem Wege umfassende Informationen über die Verfügbarkeit, die Wartezeit oder den Preis an verschiedenen Tankstellen zur Verfügung stellen.

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Weiteres Vorgehen

Nach der heutigen förmlichen Annahme durch den Rat wird die neue Verordnung nach dem Sommer im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am zwanzigsten Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten. Die neuen Vorschriften gelten sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.

Hintergrundinformationen

Die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ist Teil des Pakets „Fit für 55“. Das Paket, das die Europäische Kommission am 14. Juli 2021 vorgelegt hatte, soll es der EU ermöglichen, ihre Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Der Rat „Verkehr“ hat am 2. Juni 2022 eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag festgelegt, und nach Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament erzielten die beiden gesetzgebenden Organe am 28. März 2023 eine vorläufige Einigung über die Verordnung.

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