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Schneelasten vom Dach entfernen, sonst drohen Geldstrafen. Schneeräumanlagen in Deutschland, Österreich und Polen

An einigen Rast- und Autohöfen können LKW-Fahrer ihr Fahrzeug von Schnee und Eis befreien. Wo die Schneeräumstationen zu finden sind, zeigt eine aktuelle Liste von BG-Verkehr.

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Schneelasten, die sich über Nacht auf LKW-Dächern gebildet haben, können zur Gefahr für den nachfolgenden Verkehr werden, wenn sie sich während der Fahrt lösen.

Gemäß Paragraf 23 StVO hat jeder Berufskraftfahrer vor Fahrantritt dafür zu sorgen, dass sein LKW in einem vorschriftsgemäßen Zustand ist und sicher gefahren werden kann. Wer seinen LKW nicht von Eis befreit, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldstrafe.

Deshalb sind die Fahrer und Fahrerinnen verpflichtet, ihre Fahrzeuge vor Beginn der Fahrt zu prüfen und ggf. von den Schnee- und Eislasten zu befreien.

Tut man das nicht ist ein Verwarnungsgeld von 25 Euro fällig. Geschieht wegen des Eises am Fahrzeug ein Unfall, drohen dem Fahrer bis zu 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Kommen gar Menschen zu Schaden, ist schlimmstenfalls eine Haftstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung die Folge.

Liste verfügbarer Schneeräumstationen

Eisplatten kann man problemlos an Schneeräumstationen entfernen. Die Liste von BG-Verkehr zeigt aktuell verfügbare Schneeräumstationen in Deutschland, Österreich und in Polen, eine Zusammenstellung von Martin Hottinger, Polizeidirektion Görlitz. Die Liste wird von der Verkehrspolizeiinspektion aktualisiert.

Zur Liste der Räumstationen.

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