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Tankrabatt: Hohe Spritpreise wegen illegaler Preisabsprachen? Kartellamt legt Bericht vor

Das Bundeskartellamt hat einen Zwischenbericht zu der laufenden Untersuchung der Raffinerie- und Großhandelsebene für Kraftstoffe vorgelegt aus dem hervorgeht, dass der dreimonatige Tankrabatt vom vergangenen Sommer "überwiegend" von den Mineralölkonzernen weitergegeben wurde.

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Trotz des Tankrabatts kamen vergangenen Sommer die prognostizierten Senkungen von 35 Cent bei Super E10 und 17 Cent beim Diesel bei den Verbrauchern nicht an. Die hohen Spritpreise wurden heiß diskutiert und man stellte sich die Frage, ob die Steuerentlastung an die Verbraucher überhaupt weitergegeben wurde.

Das Bundeskartellamt hat die Mineralölkonzerne unter die Lupe genommen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ölmultis die Steuersenkung zum Großteil an ihre Kunden weitergegeben haben. Es wurden auch keine Hinweise dafür gefunden, dass die hohen Spritpreise auf illegale Preisabsprachen der Ölkonzerne zurückführen.

Die Behörde hat hierzu eine einen Zwischenbericht vorlegt und verweist in diesem Zusammenhang auf andere Studien, die zum gleichen Ergebnis gekommen waren. << Zum Zwischenbericht >>

Der Zwischenbericht gibt einen tiefen Einblick in die Strukturen des Raffineriegeschäfts in Deutschland. Wir haben viele Erkenntnisse gewonnen von der Beschaffung des Rohöls über Kosten und Gewinne in den Raffinerien bis zur Preisbildung und dem Vertrieb. Das ist eine exzellente Grundlage für weitere Untersuchungen.“ – so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Trotzdem bleiben Fragen offen…

 Unsere Untersuchung zeigt, dass sich diese Entwicklung nicht allein auf Kostensteigerungen zurückführen lässt, so Mundt.

Dem widerspricht vor allem die Tatsache, dass die meisten Mineralölkonzerne mit ihren Raffinerien sehr hohe Gewinne erwirtschaftet hätten, betont der Präsident des Bundeskartellamtes und sieht nach wie vor strukturelle Probleme im Markt. Als Beispiel nennt Mundt, „dass viele Gesellschaften vom Bohrloch bis zum Zapfhahn auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette aktiv sind und dass eine hohe Markttransparenz auch auf der Raffinerie- und Großhandelsebene existiert.”

Trotzdem könne das Kartellamt nach geltender Rechtslage nur dann einschreiten, „wenn ein Anfangsverdacht auf ein kartellrechtswidriges Verhalten vorliegt”. Dafür seien hohe Preise und hohe Unternehmensgewinne „noch kein ausreichendes Indiz”.

Das Kartellamt wird weiterhin die Entwicklung der Benzin- und Dieselpreise genau beobachten.

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