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EU macht Weg frei für begleitetes LKW-Fahren ab 17 Jahren und erleichtert Führerscheinentzug im Ausland

Die Europäische Kommission hat Vorschläge zur Modernisierung der Vorschriften für den Führerschein vorgelegt. Dazu gehören die Einführung eines digitalen Führerscheins, der in der gesamten EU gültig ist, und neue Vorschriften zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Straßenverkehrsvorschriften.

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Der Kommission zufolge zielen die neuen Vorschriften auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ab und werden der Europäischen Gemeinschaft helfen, die so genannte „Vision Zero” zu verwirklichen, d. h. die Zahl der Verkehrstoten auf den Straßen der EU bis zum Jahr 2050 auf Null zu reduzieren. Darüber hinaus werden sie es jungen Fahrern ermöglichen, im Rahmen eines Programms zum begleiteten Fahren Erfahrungen zu sammeln – ab dem Alter von 17 Jahren können junge Leute das Fahren lernen und einen Führerschein der Klasse C erwerben. Diejenigen, die den Führerschein mit 17 Jahren bestehen, können ab 18 Jahren selbstständig fahren. Auf diese Weise kann der derzeitige Fahrermangel behoben werden.

Der vorliegende Vorschlag sieht auch eine Verringerung des Sprachaufwands bei der Ablegung der Fahrprüfung vor. Wenn ein Prüfungskandidat die Sprache des Landes, in dem er die Prüfung ablegt, nicht spricht und es nicht möglich ist, einen Dolmetscher hinzuzuziehen, wird es ihm durch die neuen Vorschriften leichter gemacht, die Prüfung in einem EU-Land abzulegen, dessen Sprache er spricht.

Digitaler Führerschein

Zur Erleichterung der Anerkennung von Führerscheinen zwischen den Mitgliedstaaten schlägt die Kommission erstmals die Einführung eines digitalen Führerscheins vor. Der Umtausch, die Erneuerung oder der Ersatz eines Führerscheins wird wesentlich einfacher sein, da alle Verfahren online abgewickelt werden. Ebenso wird es für Bürger aus Nicht-EU-Ländern mit vergleichbaren Verkehrssicherheitsstandards einfacher sein, ihren Führerschein gegen einen EU-Führerschein einzutauschen.

Der überarbeitete Umfang der Fahrerausbildung berücksichtigt den Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen. Beispielsweise werden ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf fortschrittliche Fahrassistenzsysteme und andere automatisierte Technologien geprüft. Fahranfängern wird auch beigebracht, wie sich ihre Fahrweise auf die Emissionen auswirkt, z. B. der Zeitpunkt des Gangwechsels. Darüber hinaus wird die Gewichtsgrenze für Fahrer mit einem Führerschein der Klasse B für Fahrzeuge mit alternativem Kraftstoff angepasst, da batteriebetriebene emissionsfreie Fahrzeuge schwerer sein können, erklärt die Europäische Kommission in einer offiziellen Mitteilung.

Bessere Strafverfolgung im Ausland

Die geltenden EU-Vorschriften für die grenzüberschreitende Durchsetzung haben dazu beigetragen, dass nicht ansässige Verkehrssünder nicht anonym bleiben. Im Jahr 2019 blieben jedoch rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verstöße ungeahndet, weil entweder der Verkehrssünder nicht ermittelt werden konnte oder die Zahlung nicht durchgesetzt wurde.

Die Europäische Kommission will dieses Problem lösen, indem sie den Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu den nationalen Führerscheinregistern ermöglicht. Brüssel schlägt außerdem vor, den bestehenden nationalen Kontaktstellen eine stärkere Rolle zuzuweisen, damit sie besser mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten können, die sich mit der Aufklärung von Straftaten befassen. Damit sollen die derzeitigen Lücken in der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Aufklärung von Verstößen geschlossen werden.

Außerdem regelt das derzeitige Gesetz den Datenaustausch über die häufigsten und schwersten Verstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen und Alkohol am Steuer. Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, diese Verkehrsdelikte auszuweiten:

  • Missachtung des Sicherheitsabstands
  • Gefährliches Überholen
  • Gefährliches Parken
  • Überfahren durchgezogener weißer Linien
  • Fahren in verbotener Fahrtrichtung
  • Missachtung von Regeln für Rettungsgassen
  • Fahren mit überladenem Fahrzeug

Über ein spezielles Online-Portal werden die Bürgerinnen und Bürger einen einfachen Zugang zu Informationen über die geltenden Straßenverkehrsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten haben und in Zukunft auch Bußgelder direkt bezahlen können.

Führerscheinentzug bei Verstößen im Ausland

Wichtig ist, dass zur Verhinderung der Straflosigkeit von Verkehrssündern ein neues System eingeführt wird, das den Führerscheinentzug in der gesamten EU ermöglicht, wenn ein Mitgliedstaat beschließt, einem Fahrer wegen eines in seinem Hoheitsgebiet begangenen Verstoßes die Fahrerlaubnis zu entziehen.

„Für die Sicherheit im Straßenverkehr ist es unerlässlich, dass Verkehrssünder in allen Mitgliedstaaten zur Rechenschaft gezogen werden. Nach den derzeitigen Vorschriften kann jedoch ein Fahrverbot bei schweren Verstößen nicht in der gesamten EU vollstreckt werden, wenn der Fahrer den Verstoß in einem anderen Mitgliedstaat begangen hat als dem, der ihm den Führerschein ausgestellt hat”, erklärt die Kommission.

Nach den geltenden Rechtsvorschriften können Fahrverbote nicht in der gesamten Union durchgesetzt werden, wodurch Verkehrssünder relativ ungestraft davonkommen.
Mit den neuen Rechtsvorschriften soll dies geändert werden. Zu diesem Zweck wird ein System eingeführt, mit dem bestimmte Fahrverbote in der gesamten EU verhängt werden können, wenn ein Fahrer seinen Führerschein in einem Mitgliedstaat verloren hat.

Wofür wird man in der EU seine Fahrerlaubnis verlieren?

Die Schwellenwerte, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, sind in den einzelnen Mitgliedstaaten zwar sehr unterschiedlich, doch gibt es einige Verstöße gegen die Straßenverkehrssicherheit, die in allen oder mehreren Mitgliedstaaten zu einem Fahrverbot führen.

Der Vorschlag der EU-Kommission bezieht sich auf Verkehrsdelikte, die häufig zu Verkehrsunfällen und Todesfällen beitragen, nämlich Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie die Verursachung von Tod oder schweren Gesundheitsschäden infolge eines Verkehrsdelikts.

Die vorgelegten Vorschläge werden vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

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