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EU-Mitgliedstaat senkt Mindestalter für LKW-Fahrerqualifikation

Die rumänische Regierung will das Mindestalter für LKW-Fahrer senken. Das Parlament hat bereits einen Gesetzentwurf verabschiedet. Damit wollen die Behörden den Personalmangel im Transportgewerbe bekämpfen. Zusätzlich im Artikel - eine Umfrage zum Thema der Branche in Deutschland.

Lesezeit 5 Min.

Nach einem Gesetzentwurf, der am 13. Dezember vom rumänischen Parlament verabschiedet wurde, können Führerscheine der Klassen C und CE künftig bereits ab 18 Jahren erworben werden, statt wie bisher ab 21 Jahren. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines Befähigungsnachweises, berichtet die rumänische Nachrichtenagentur Agerpres.
Das Mindestalter für Führerscheinbewerber der Klassen D und DE wird ebenfalls herabgesetzt – von derzeit 24 auf 21 Jahre.

Nach Angaben der Regierungspartei (Nationalliberale Partei) soll mit dieser Maßnahme der Arbeitskräftemangel in der Transportbranche behoben werden.

Die neue gesetzliche Regelung steht im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung, die in der Richtlinie (EU) 2018/645 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 für bestimmte Fahrzeugkategorien Ausnahmeregelungen beim Mindestalter vorsieht.

In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist es bereits möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Führerschein der Klassen C und CE ab 18 Jahren zu erwerben: Deutschland, Österreich, Frankreich, die Niederlande, Dänemark, Tschechien, Kroatien, Estland, Griechenland, Ungarn, Irland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien und Schweden.

LKW-Führerschein mit 17: „Eine tolle Idee aber keine Lösung!”

Internationale Straßentransportverbände üben Druck auf die Regierungen der Mitgliedstaaten sowie auf die Europäische Kommission aus, um das empfohlene Mindestalter für Berufskraftfahrer (BFK) in allen Bereichen auf 18 Jahre zu senken, wobei die Möglichkeit einer Berufsausbildung ab dem Alter von 17 Jahren gewährleistet werden soll.

Im Mai dieses Jahres haben die Fraktionen CDU- und SPD eine Initiative gestartet, um die Altersgrenze für BKF-Auszubildende auf 17 Jahre herabzusetzen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hatte bereits 2017 das Einführen des Begleiteten Fahrens für auszubildende BFK in Klasse C/CE ab 17 Jahren empfohlen und begründet dies damit, dass junge Kraftfahrer im geschützten Rahmen praktische Fahr- und Berufserfahrung sammeln, bevor sie zu Alleinfahrten eingesetzt werden.

Unternehmer wiederum sehen zwar eine Chance im gesenkten Einstiegsalter junge Leute in die Branche zu locken, aber auch Begleiter müssen ebenfalls einen Führerschein der Klasse C/CE besitzen und sehen bei der Umsetzung die Problematik. Verkehrsexperte Dieter Schäfer und Sprecher der Initiative Hellwach mit 80 km/h e.V.  meine, dass hier durchaus auch ein Fahrer sein könne, der bereits in Rente ist.

Andere wiederum sind der Meinung, dass auch dies nichts bringt, solange das Image des Berufskraftfahrers nicht stimmt, da LKW-Fahrer am Rande der Gesellschaft stehen und mit vielen Problemen im Alltag konfrontiert werden, die während der letzten öffentlichen Anhörung im Bundestag genannt wurden.

Die Einführung des LKW-Führerscheins mit 17 hängt von der EU-Kommission ab. Die entsprechenden Richtlinien werden überprüft und im kommenden Frühjahr, soll ein erster Entwurf der überarbeiteten EU-Führerscheinrichtline vorliegen.

Wir haben eine Umfrage zum Thema BF17 auf LinkedIn gestartet. Zur Umfrage: LKW-Führerschein mit 17 – eine tolle Idee oder keine Lösung gegen den Fahrermangel?

Das Risiko fährt mit…

Im Gespräch mit Dieter Schäfer, dem Berater in Verkehrssicherheitsfragen und Sprecher der Initiative Hellwach mit 80 km/h e.V. erfuhren wir, dass bei der Senkung des Einstiegsalters für den Führerscheinerwerb der Klasse C/CE, während der Fahrerausbildungauch folgendes berücksichtigt werden sollte:
Bei der Altersgruppe der 18 bis 24-jährigen handelt es sich um eine Unfallrisikogruppe. Deshalb müssen die Kenntnisbereiche zur Unfallgefahrenerkennung und zur Wirkungsweise der im LKW verbauten Assistenzsysteme (Ziffern 1.3a, 2 und 3.1 der Anlage 1 zur Berufskraftfahrerqualifizierungsverordnung) einen Schwerpunkt in Theorie und Praxis der Fahrschulausbildung erhalten. Auch ein Fahrsicherheitstraining sollte verpflichtend enthalten sein, betont Dieter Schäfer.
Zudem rät Schäfer „den LKW im ersten Jahr auf wenigstens 84 km/h abzuriegeln, um eine defensive Fahrweise zu gewährleisten und wenn möglich, einen erfahrenen Beifahrer mit auf Tour zu schicken”, wobei es seiner Meinung auch ein Berufskraftfahrer, der bereits in Rente ist, sein könnte.

Aktueller Bericht des EU-Verkehrssicherheitsrates

Ein neuer Bericht des Europäischen Verkehrssicherheitsrates (ETSC) zeigt, dass jüngere LKW-Fahrer eine größere Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Zahl der Verkehrsunfälle, an denen Lastkraftwagen beteiligt sind, zwar geringer ist als die von PKW, dass sie aber aufgrund der Größe und des Gewichts der Fahrzeuge gefährlicher sind.

„Die Risiken, die mit jungen Fahrern und Beifahrern verbunden sind, sind auf mangelnde Erfahrung, Unreife und die mit ihrem Alter und Geschlecht verbundenen Lebensgewohnheiten zurückzuführen. Im Alter zwischen 15 und 25 Jahren durchleben junge Menschen bedeutende biologische und soziale Veränderungen. – heißt es im ETSC-Bericht.

Es liegen nur wenige Daten zu jungen LKW-Fahrern vor, da die meisten Länder diese Altersgruppe nicht zum Führen dieser Fahrzeugkategorie zulassen. In Deutschland wurden zuletzt 2019 Daten diesbezüglich erhoben:

Quelle: destatis.de

Die Daten zeigen eine höhere Risikoquote für junge Fahrer. Wobei man einen höheren Anteil der 18- bis 20-jährigen im Vergleich zu den 21- bis 24-jährigen und den 25- bis 34-jährigen sieht bei 'Einhalten des Sicherheitsabstandes’ (dunkelblau), 'Fehler beim Abbiegen’, 'Rückwärtsfahren beim Aussteigen und Einfahren’, unangemessener Geschwindigkeit’. Insbesondere das 'Einhalten eines Sicherheitsabstands’ ist ein Risikoverhalten, das auf Unerfahrenheit zeigt.

Zusammenarbeit: Diana Pascal, Agnieszka Kulikowska-Wielgus

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