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A45-Sperrung: Millionen-Hilfe für betroffene Unternehmen wurde erweitert

Die A45 ist die wichtigste Verkehrsader in Südwestfalen und seit Ende 2021 voll gesperrt, was Folgen für die regionale Wirtschaft und die Anwohner in und um Lüdenscheid hat. Die von der Brücken-Sperrung Betroffenen fühlen sich allein gelassen und ignoriert. Jetzt wurde ein weiterer Kreis in den Fördertopf mit aufgenommen.

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Die marode A45-Talbrücke Rahmede soll Ende 2022 gesprengt werden und die Bauarbeiten sollen maximal fünf Jahre dauern, bis der Verkehr wieder fließen kann, verspricht Elfriede Sauerwein-Braksiek, Leiterin der Niederlassung Westfalen der Autobahn GmbH des Bundes. Um die Folgen für die Unternehmen zu mildern beschloss das NRW-Wirtschaftsministerium im März Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen die von Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen betroffen sind.

50 Millionen Euro und ein zinsvergünstigter Kredit für Unternehmen

Den Betrieben aus dem Hochsauerland und dem Märkischen Kreis stehen insgesamt hierzu zusätzlich mindestens 50 Millionen Euro als Investitionszuschuss zur Verfügung.

Zudem können die Betriebe ein zinsvergünstigten Kredit der NRW-Bank nutzen. Dieses Angebot steht über die Hausbanken in folgenden Kreisen bzw. kreisfreien Städten seit März zur Verfügung: Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Olpe, Kreis Unna, Hamm, Dortmund. Die jeweils zuständigen Kammern vor Ort bestätigen dabei die individuelle Betroffenheit der beantragenden Unternehmen von der Autobahnsperrung.

Weiterer Kreis wurde in den Fördertopf aufgenommen

Nach Forderung der IHK Köln und des Oberbergischen Kreis, wurde der Kreis in das entsprechende Fördergebiet aufgenommen. Ab sofort können auch Unternehmen aus dem Oberbergischen Kreis, die erheblich von der Sperrung der Rahmede-Talbrücke betroffen sind, einen Hilfskredit der NRW-Bank beantragen, so der Kreis selbst.

Mit dem Förderkredit sollen Unternehmen Mehrkosten oder Umsatzausfälle durch die Autobahnsperrung abfedern können. Bis zu 20 Prozent Tilgungsnachlass können gewährt werden.

Wir begrüßen, dass die Landesregierung den Förderkredit auch für Unternehmen aus Oberberg zugänglich gemacht hat“, sagt Landrat Jochen Hagt.

Michael Sallmann, Leiter der IHK-Geschäftsstelle Oberberg der IHK Köln, ergänzt:

Wir wissen durch eine IHK-Umfrage, dass viele Unternehmen im Oberbergischen Kreis direkt oder indirekt unter der A 45-Sperrung leiden – sei es, weil Anlieferungen wegen längerer Transportwege teurer geworden sind oder sogar Kunden im Ruhrgebiet nicht mehr wirtschaftlich beliefert werden können.“

Alle Informationen zu den Förderbedingungen und das Antragsformular kann man auf der Internetseite der NRW.Bank HIER finden.

Die im Antragsverfahren vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung bieten die IHK-Geschäftsstelle Oberberg in Gummersbach (für Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungsbranchen) und die Handwerkskammer zu Köln (für Handwerksbetriebe aus Oberberg) an. Weitere Informationen HIER .

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