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Achtung! Kabotageänderungen ab 14. Mai 2010

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6.04.2010

Die BVT informiert über die Änderungen bezüglich der Kabotage, die am 14. Mai 2010 in Kraft treten. Die Kabotage wird auf drei Fahrten innerhalb von sieben Tagen im Anschluss an einen internationalen Transportauftrag beschränkt. Überdies muss der Frachtführer eindeutige Belege für die internationale Beförderung besitzen.

 Die Unterlagen müssen folgende Informationen beinhalten:

  • Name, Anschrift und Unterschrift des Absenders;
  • Name, Anschrift und Unterschrift des Verkehrsunternehmers;
  • Name und Anschrift des Empfängers sowie nach erfolgter Lieferung dessen Unterschrift und das Datum der Lieferung;
  • Ort und Datum der Übernahme der Ware sowie die Lieferadresse;
  • die übliche Beschreibung der Art der Ware und ihrer Verpackung sowie bei Gefahrgütern ihre allgemein anerkannte Beschreibung, die Anzahl der Packstücke sowie deren besondere Zeichen und Nummern;
  • die Bruttomasse der Güter oder eine sonstige Mengenangabe;
  • das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs und des Anhängers.

Autor: Agnieszka Sterniak