Die BVT informiert, dass ab 4. Dezember 2011 folgende Ausnahme nichtig wird:
- Die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger, 6 t nicht übersteigt oder deren zulässige Nutzlast, einschließlich der Nutzlast der Anhänger, 3,5 t nicht übersteigt.
Diese Änderung ist wichtig vor allem für Unternehmen ohne EU-Lizenz , die gelegentliche Transporte nutzen. Künfitg werden solche Firmen eine Genehmigung beantragen müssen.
Autor: Agnieszka Sterniak