TransInfo

Änderung im internationalen Transportrecht

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7.04.2010

Die BVT informiert, dass ab 4. Dezember 2011  folgende Ausnahme nichtig wird:

  • Die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger, 6 t nicht übersteigt oder deren zulässige Nutzlast, einschließlich der Nutzlast der Anhänger, 3,5 t nicht übersteigt.

Diese Änderung ist wichtig vor allem für Unternehmen ohne EU-Lizenz , die gelegentliche Transporte nutzen. Künfitg werden solche Firmen eine Genehmigung beantragen müssen.

Autor: Agnieszka Sterniak