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Italienische Frachtführer verlangen strikte Umsetzung der 100-Euro-Regel bei Standzeiten

Lesezeit 3 Min.

Italiens Straßentransportverbände drängen auf eine sofortige und kompromisslose Umsetzung des neuen Gesetzes, das eine Entschädigung von 100 Euro pro Stunde Wartezeit vorsieht. Sie warnen, dass einige Logistik- und Hafenbetreiber versuchen, die Anwendung der Vorschrift zu verzögern oder ganz zu umgehen.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

In einem gemeinsamen Schreiben an zentrale Organisationen der italienischen Logistik- und Hafenwirtschaft – darunter Assarmatori, Assiterminal, Assologistica, Confitarma, Federagenti, Federlogistica und Fedespedi – betonten sechs ligurische Transportverbände (ALIAI, ASSOTIR, CNA Fita, Confartigianato Trasporti, Lega Cooperative und Trasportounito), dass das Gesetz 105/2025 „klar und unmissverständlich“ sei und „keinen Raum für Interpretationen“ lasse.

100 Euro pro Stunde nach 90 Minuten Wartezeit

Das Gesetz 105/2025 schreibt verpflichtende Entschädigungen für übermäßige Wartezeiten beim Be- und Entladen vor. Nach einer Schonfrist von 90 Minuten steht Frachtführern eine Entschädigung von 100 Euro pro zusätzlicher Stunde oder Stundeanteil zu.

Die Regelung macht sowohl den Verlader als auch die beladende Partei gemeinschaftlich haftbar für die Zahlung.
Sie gilt zudem auch dann, wenn die Verzögerung durch andere Akteure der Lieferkette verursacht wird.
Frachtführer dürfen GPS-Daten oder intelligente Tachographen als Nachweis für ihre Ankunftszeiten verwenden.
Das Gesetz verschärft außerdem Strafen bei verspäteten Zahlungen und schafft eine rechtliche Grundlage für Förderprogramme zur Flottenerneuerung.

„Diese Bestimmungen sind ein wesentlicher Schutz der beruflichen Integrität und Sicherheit der Lkw-Fahrer – und sichern zugleich die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Unternehmen“, erklärten die Verbände.
„Jede Verzögerung oder Umgehung der Regel wird nicht akzeptiert.“

Federlogistica fordert Einhaltung und Vertragsanpassungen

Federlogistica-Conftrasporto, der Dachverband großer italienischer Logistikunternehmen und Hafenterminals, begrüßte den ligurischen Appell.
Präsident Davide Falteri betonte in italienischen Medien, die Änderungen durch Gesetz 105/2025 seien
„eine grundlegende Schutzmaßnahme für die Regelmäßigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Straßentransportbranche“.

„Zu oft mussten Frachtführer extreme Betriebsbedingungen und endlose Wartezeiten hinnehmen – völlig unvereinbar mit einem effizienten und wettbewerbsfähigen System“, sagte Falteri.

Er forderte Logistikdienstleister auf, die Regel uneingeschränkt umzusetzen und bestehende Verträge und Abläufe anzupassen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Nationale Transportverbände erhöhen den Druck

Die Initiative aus Ligurien folgt einem nationalen Appell der Dachorganisation UNATRAS, die am 7. Oktober 2025 Verkehrsminister Matteo Salvini aufforderte, das Gesetz klar zu bekräftigen.
UNATRAS warnte vor unterschiedlichen Auslegungen innerhalb der Lieferkette, die „Verwirrung schaffen und die Frachtführer als schwächere Vertragspartei benachteiligen“ könnten.

Der Verband verlangt vom Ministerium eine klare Bestätigung der unmittelbaren Gültigkeit der neuen Regelungen – ohne weitere Durchführungsmaßnahmen.
Zudem erinnert UNATRAS die Regierung an den noch ausstehenden Flottenerneuerungsfonds von 590 Millionen Euro, der im Decreto Infrastrutture zugesagt wurde.

Portugal und Spanien als Vorbilder

Italien orientiert sich mit dieser Maßnahme an bestehenden Modellen in Portugal und Spanien:

  • In Portugal gilt seit September 2021 das Dekret 57/2021, das Wartezeiten über zwei Stunden mit Entschädigungen zwischen 12 und 40 Euro pro Stunde ahndet. Ab zehn Stunden wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. Außerdem müssen Terminals Warteräume mit sanitären Einrichtungen bereitstellen.
  • In Spanien trat im September 2022 ein ähnliches Gesetz in Kraft. Es verbietet Fahrern von Lkw über 7,5 Tonnen, selbst zu be- oder entladen, und sieht verpflichtende Entschädigungen ab einer Stunde Wartezeit in Verteilzentren vor.

Beide Länder koppeln ihre Regelungen an Anpassungsmechanismen für Transportpreise und Umsetzung des EU-Mobilitätspakets.

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