Angles-Morts-Kennzeichnung: Übergangsfrist geht zu Ende

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Bereits heute endet die dreimonatige Übergangsfrist in Bezug auf die französische angles-morts-Kennzeichnungspflicht für Lastwagen. Fahrzeuge, die nicht mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen sind, sollten mit einem Bußgeld ab 135 Euro rechnen.

Am 1. April 2021 ist die dreimonatige Toleranzperiode für die französische Kennzeichnungspflicht für Lkw mit dem Toten-Winkel-Zeichen zu Ende. Daran erinnert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und sieht die Maßnahme nach vor wie vor äußerst kritisch.

 

Die neue Verpflichtung gilt in Frankreich seit dem 1. Januar 2021 und umfasst die Fahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, d. H. Lastkraftwagen, Busse und Reisebusse – auch diese, die nicht in Frankreich zugelassen wurden.

Mit Ausnahme von besonderen Fällen, sollten die Aufkleber grundsätzlich zwischen 0,90 m und 1,50 m über dem Boden angebracht werden. Überdies müssen sie auch so platziert sein, dass die Sichtbarkeit des Lkw-Kennzeichens, der Beleuchtung und der Signaleinrichtungen sowie das Gesichtsfeld des Fahrers nicht beeinträchtigt werden, so die französische Verkehrssicherheitsbehörde.

Andernfalls wird eine Geldstrafe der vierten Klasse verhängt, d. h. eine Geldbuße von 135 €, die reduziert oder erhöht werden kann (bis zu maximal 750 €).

Der deutsche Transportverband betont, dass sich seine Vertreter in mehreren Schreiben u.a. an die Europäische Kommission gewandt haben, um auf die technischen Probleme, die beim Anbringen der Kennzeichnung auftreten können, hinzuweisen. Für einen ähnlichen Schritt hat sich auch der niederländische Verband für Verkehr und Logistik (TLN) entschieden.

Dabei wurde auch gefordert, die Toleranzfrist über den 1. April 2021 hinaus zu verlängern. Die Europäische Kommission habe nach Angaben des BGL zugesichert, die Bedenken ernst zu nehmen und an die französischen Behörden weiterzugeben.

Foto: BGL

 

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