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BGL stellt die Pflicht zu Angles-Morts-Aufkleber in Frage

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Seit dem 1. Januar 2021 besteht in Frankreich die Pflicht einer Kennzeichnung „angles morts” also „Toter Winkel“ bei Fahrzeugen  von mehr als 3,5 t zGM. Diese Verpflichtung gilt auch für ausländische Lkw. Zu eindeutigen Gegnern dieser Idee gehört von Anfang an der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Jetzt will die Organisation rechtliche Schritte gegen die Aufkleber prüfen.

Bereits wenige Tage nach dem Inkrafttreten der neuen Pflicht in Frankreich hat sich der BGL gegen so eine Lösung ausgesprochen, weil diese nur einen Staat und nicht die ganze EU betrifft.

Der BGL spricht sich für eine einheitliche europäische Lösung aus und sieht die kurzfristige Einführung der Ausrüstungspflicht in Frankreich äußerst kritisch, hieß es in einem Beitrag der Organisation in den sozialen Netzwerken.


Es wird auch betont, dass die Aufkleberpflicht von den französischen Behörden viel zu spät kommuniziert wurde, daher stand dem europäischen Transportgewerbe zu wenig Zeit zur Verfügung, um sich an die neuen Vorgaben anzupassen. Auf heftige Kritik zahlreicher Lkw-Fahrer stößt auch die Qualität der im Handel erhältlichen Aufkleber.

Darüber hinaus ist es auch fraglich, ob die Aufkleber wirklich die Sicherheit der besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer steigern. Besonders merkwürdig scheint die Tatsache zu sein, dass auch Fahrzeuge, die ein Abbiegesystem besitzen, mit den Aufklebern versehen werden müssen.

Foto: Sécurité Routière

 

 

 

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