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Anmeldefrist für die dritte BGL-Klage verlängert

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5.08.2019

Der Logistikverband BGL aus Frankfurt am Main und seine Partnerverbände (AMÖ, BWVL, DSLV) kämpfen gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister financialright bereits für mehr als 7.000 Unternehmen aus der gesamten EU gegen das sog. LKW-Kartell. In zwei Klagen aus 2017 und 2018 wird bereits ein Schaden in Milliardenhöhe für fast 150.000 LKW eingeklagt. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird zurzeit vorbereitet.

Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das LKW-Kartell über die Sommerpause hinaus bis Ende August verlängert. Interessierte Unternehmen können sich entsprechend noch bis zum 31.08.2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren und somit ihre Schadensersatzansprüche ohne Kostenrisiko geltend machen. Für die dritte Klage sind bereits mehr als 50.000 vom Kartell betroffene LKW gemeldet.

Angemeldet und auch nachgemeldet werden können vom 01.04.2004 bis 31.12.2016 gekaufte, geleaste oder im Wege des Mietkaufs erworbene LKW.

Hintergrund:

In den Jahren 2016 und 2017 hatte die Europäische Kommission Rekordgeldbußen von über 3,8 Milliarden Euro gegen alle führenden LKW-Hersteller (MAN, Daimler Benz, Volvo/Renault, DAF, IVECO und Scania) wegen ihrer Beteiligung am sog. LKW-Kartell verhängt. Das Kartell dauerte mindestens 14 Jahre, nämlich von Januar 1997 bis Januar 2011. Dabei sollen die Hersteller LKW-Preise sowie den Zeitpunkt der Einführung und die Weitergabe der Mehrkosten für die Einhaltung der Abgasnormen EURO III bis EURO VI abgesprochen haben.

Foto:Trans.INFO

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