Selbständige LKW-Fahrer werden sich den gleichen Arbeitszeiten wie ihre fest beschäftgiten Kollegen anpassen müssen, so die VerkehrsRundschau.
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung wurde gestern von einer Mehrheit im zuständigen Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten abgelehnt. Dies bedeutet, dass selbständige LKW-Fahrer auf keine speziellen Arbeitszeitregelungen zählen können. Am 16. Juni wird aber noch das Plenum über den Kommissionsvorschlag abstimmen.
Autor: Agnieszka Sterniak
Ursprung: http://www.verkehrsrundschau.de/selbstaendige-lkw-fahrer-nicht-von-arbeitszeitregelungen-befreit-938844.html