Am 2. März 2026 haben EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin in Brüssel ein umfassendes Abkommenspaket („Bilaterale III“) unterzeichnet. Es modernisiert unter anderem die bestehenden Abkommen zu Luft- und Landverkehr.
Von der Leyen erklärte:
„Dieses wegweisende Paket spiegelt die strategische Bedeutung der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Schweiz wider. Indem wir unsere Beziehungen in zentralen Bereichen – von Handel und Verkehr bis Energie, modernisieren und vertiefen, stärken wir die Rechtssicherheit und schaffen neue Chancen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.“
Kern des Pakets ist, dass die Schweiz EU-Rechtsentwicklungen in den betroffenen Binnenmarktabkommen künftig „dynamisch“ übernimmt – jedoch mit Mitwirkungsmöglichkeiten und geregeltem Streitbeilegungsverfahren.
Straßengüterverkehr: Keine Kabotage, 40-Tonnen-Grenze bleibt
Für die Transportbranche besonders relevant sind die Anpassungen im Landverkehrsabkommen. Die Schweiz übernimmt künftig relevante EU-Entwicklungen dynamisch, behält jedoch zentrale nationale Besonderheiten bei. Dazu zählen:
- Kein Kabotagerecht für internationale Transportunternehmen in der Schweiz,
- weiterhin keine Zulassung von LKW über 40 Tonnen,
- Nacht- und Sonntagsfahrverbot für LKW,
- Beibehaltung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) mit hohen Abgabesätzen.
Neu ist, dass die Schweiz innerhalb von sechs Jahren Überwachungsbehörden für staatliche Beihilfen im Strommarkt und im Landverkehr einrichten soll. Damit wird die Subventionskontrolle stärker an EU-Standards angeglichen.
Für europäische Speditionen bedeutet das: institutionelle Stabilität, aber keine Marktöffnung bei Kabotage oder Gewichtsgrenzen.
Schienengüterverkehr: Einfachere Zulassung im grenzüberschreitenden Verkehr
Im Bahnsektor wurde vereinbart, die Zusammenarbeit mit der EU-Eisenbahnagentur ERA zu verlängern und gegebenenfalls auszuweiten. Ziel ist eine vereinfachte Zulassung von Rollmaterial im grenzüberschreitenden Verkehr.
Gerade für die Nord-Süd-Korridore über die Rheinschiene und die Alpenachsen könnte dies administrative Hürden reduzieren. Eine direkte Zuständigkeit der ERA für den Schweizer Markt ist jedoch nicht vorgesehen.
Luftverkehr: Kabotage künftig erlaubt
Im Luftverkehr erhalten Airlines aus der EU und der Schweiz künftig das Recht, Kabotageflüge im jeweiligen Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei anzubieten. Zudem werden Beihilferegeln stärker harmonisiert.
DIHK: „Ausdrücklich positiv“ – aber weiterer Reformbedarf
DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier bewertet das Paket „ausdrücklich positiv“. Es stärke die Zusammenarbeit „im Strombinnenmarkt, im Luft- und Landverkehr, bei der Freizügigkeit, der Konformitätsbewertung und im Agrarhandel und baut damit konkrete Handelshemmnisse ab“.
Gleichzeitig betont Treier, dass dies nicht der Schlusspunkt sein dürfe. Das Handelsabkommen aus den 1970er Jahren müsse modernisiert, der Dienstleistungshandel erleichtert und die Zusammenarbeit bei der Wirtschaftssicherheit vertieft werden.
„Gerade in Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen braucht es stabile und verlässliche Rahmenbedingungen in Europa“, so Treier.
Planbare Handelsbeziehungen seien ein entscheidender Standortfaktor.
Ratifikation auf beiden Seiten erforderlich
Auf EU-Seite hat der Ministerrat der Unterzeichnung bereits zugestimmt. Als nächster Schritt steht die Zustimmung des Europäischen Parlaments an.
In der Schweiz werden die Abkommen nun dem Parlament vorgelegt. Anschließend ist eine Volksabstimmung vorgesehen. Zeitpunkt und Modalitäten legt das nationale Parlament fest. Erst nach Abschluss dieser Verfahren treten die modernisierten Verkehrsabkommen formell in Kraft.











