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BAG kontrolliert Einhaltung der Kabotagebestimmungen

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Das Bundesamt für Güterverkehr hat am 9. November erneut die Einhaltung der Kabotagebestimmungen kontrolliert. Insgesamt wurden 284 Fahrzeuge überprüft.Die Hälfte der Kabotagebeförderungen fand unter Missachtung der Vorschriften statt.

Ziele der Kontrollen waren insbesondere stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrene Strecken und Verkehrsknotenpunkte (z.B. Häfen Trier, Bremerhaven, Hamburg und Rostock, Containerterminals Kornwestheim und Dornstadt, Verteilerverkehr Ruhrgebiet). Darüber hinaus erfolgten Kontrollen auch in räumlicher Nähe zu den Werken von Automobilherstellern und –zulieferern in Baden-Württemberg sowie in unmittelbarer Nähe von großen Logistik- und Versandhandelsunternehmen.

An der Kontrollaktion nahmen allein 107 Beschäftigte des Straßen- und Mautkontrolldienstes sowie des Betriebskontrolldienstes des BAG teil. Von insgesamt 317 kontrollierten Fahrzeugen wurden 284 auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. 54 dieser Fahrzeuge haben Kabotage durchgeführt. 24 dieser Beförderungen fanden unter Missachtung der Kabotagevorschriften statt. An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt ca. 24.550 Euro vereinnahmt.

Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nun anstehenden Betriebskontrollen im Zusammenhang mit der Beauftragung unerlaubter Kabotage mit einfließen.

Weitere Kontrollaktionen in Bezug auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen sind vorgesehen.

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