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Belgien: Änderungen im Bußgeldkatalog

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Der Staatsrat hebt den Königlichen Erlass vom 16. Juni 2019 über die Einziehung und Hinterlegung auf. Dieser verstößt gegen die Vorschriften über die Verteilung der Befugnisse, insbesondere in Bezug auf die Niederlassungsbedingungen und die Verkehrssicherheitspolitik.

Das Dekret änderte die Tarife bei sofortigen Zahlung und bestimmten Verstößen gegen das Beförderungsrecht. Unter anderem in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten und den Fahrtenschreiber. Gleichzeitig erhöhte es die zu zahlende Strafe auf eine maximalen Gesamtsumme. Die Änderungen traten am 6. Juli 2019 in Kraft, werden nun aber vom Staatsrat aufgehoben.

Ab dem 6. Mai 2021 gilt wieder der alte Bußgeldkatalog. Die einzuziehenden Höchstbeträge werden von 5.000 € auf 2.750 € bzw. von 10.000 € auf 5.500 € reduziert. Diese Beträge gelten jeweils für LKW-Fahrer mit bzw. ohne Wohnsitz in Belgien. Außerdem sind die Zahlungsmöglichkeiten wieder eingeschränkt. Für Fahrer mit und ohne Wohnsitz in Belgien, die für ein belgisches Unternehmen fahren, ist eine OnlineZahlung nicht mehr möglich.

Foto: Viapass

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