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Belgische Maut ändert sich im neuen Jahr

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Zum 1. Januar 2018 treten Änderungen im belgischen Mautsystem in Kraft, teilt die belgische Organisation des Straßengüterverkehrs FEBETRA.


Ab Jahresbeginn 2018 sind in Belgien Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder weniger der Fahrzeugkategorie N1 mit der Aufbaubezeichnung BC mautpflichtig. Dies bedeutet, dass diese Fahrzeuge dann auch automatisch in Belgien mit einer On Board Unit ausgerüstet sein müssen, informiert der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.V.

In der Region Wallonien gelten ab 1. Januar 2018 geänderte Mautsätze. Es folgt damit eine teilweise Angleichung der Mautsätze an die in Flandern und Brüssel (Autobahnen) geltenden Sätze, aber auch eine teilweise Erhöhung gegenüber den in den übrigen Landesteilen erhobenen Mautsätzen.

Ab 1. Januar 2018 werden darüber hinaus folgende sechs neue Streckenabschnitte in der Region Flandern mautpflichtig:

N14: von der Kreuzung R16 bis zur Kreuzung E34
N35: Deinze – Tielt
N35: von Pittem (Kreuzung N50) bis zur Kreuzung N330
N42: von der Kreuzung N8 bis zur Grenze Wallonien
N43: von der Kreuzung N8 bis zur Kreuzung R4
N73: Heppen – Kinrooi (Kreuzung N762)

Quelle: Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.V.

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