Die Schweiz befindet sich in der finalen Phase der Reform der LSVA-Schwerverkehrsabgabe. Damit endet die Ära des lang verwendeten Emotach-Bordgeräts und es beginnt die Einführung eines neuen, streckenbasierten Abrechnungssystems. Für internationale Spediteure bedeutet das: Die gewohnten Routinen an der Grenze gehören der Vergangenheit an, vorausschauende Planung ist jetzt Pflicht.
Abschied vom Emotach und von den Terminals
Der Übergang verlief schrittweise, doch 2025 markiert den entscheidenden Wendepunkt: Seit dem 1. Januar nehmen die Schweizer Zollbehörden keine Installation, keinen Austausch und keine Wartung der Emotach-Geräte mehr vor. Bestehende Geräte können zwar noch verwendet werden, doch am 31. Dezember 2025 ist endgültig Schluss, dann werden alle Emotach-Geräte deaktiviert.
Schon im Frühjahr wurden weitere Schritte sichtbar: Am 31. März wurde die Ausgabe der fahrzeugspezifischen LSVA-ID-Karten eingestellt, die für Emotach notwendig waren. Seit dem 31. Mai sind zudem alle Terminals an Grenzübergängen und im Inland außer Betrieb sie dienten zur Fahrtvalidierung und Kilometerstandseingabe. Fahrer, die dort bisher ihre Fahrt starteten, finden nun nur noch abgeschaltete Geräte vor.
Neue Bezahloptionen: EETS oder Online-Routenticket
Um den Übergang zu unterstützen, eröffnete das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am 1. April einen alternativen Zahlungskanal: ein Online-Routenticket, das es Betreibern ermöglicht, Nutzungsrechte für eine bestimmte Strecke zu erwerben. Diese Option ist besonders für ausländische Spediteure gedacht, deren Emotach-Geräte nicht mehr funktionieren oder bereits entfernt wurden.
Gleichzeitig müssen viele Flotten möglicherweise nichts ändern. Laut BAZG müssen Fahrzeuge, die mit EETS-Bordgeräten ausgestattet sind, keine zusätzlichen Schritte unternehmen, da die LSVA-Meldung automatisch abgewickelt wird. Betreiber werden dennoch aufgefordert, die Details mit ihrem EETS-Anbieter zu bestätigen, um sicherzustellen, dass das Gerät für die Schweizer Maut vollständig aktualisiert ist.
Für diejenigen, die EETS nicht nutzen, erfordert die Umstellung einige betriebliche Anpassungen. Da die Terminals offline sind und Emotach seinem Lebensende entgegengeht, darf die Schweiz nur betreten werden, wenn das Fahrzeug ein funktionierendes EETS-Gerät oder ein gültiges im Voraus gekauftes Routenticket hat. Die Verantwortung für die korrekte LSVA-Abdeckung liegt jetzt vollständig beim Betreiber.
2025 – Schlüsseljahr für die Umstellung
Die Reform stellt eine der größten Modernisierungen des LSVA-Systems seit seiner Einführung dar. Ziel ist eine vollständig digitale Mauterhebung mit automatisierten Prozessen für mehr Effizienz und Rechtssicherheit.
Betreiber sollten überprüfen, welche Fahrzeuge noch Emotach-Geräte besitzen, EETS-Kompatibilität bestätigen, wo dies relevant ist, und Fahreranweisungen für Schweizer Fahrten aktualisieren. Ab dem 1. Januar 2026 wird Emotach unter keinen Umständen mehr akzeptiert, was eine frühzeitige Planung für einen ununterbrochenen Transit durch einen wichtigen europäischen Korridor unerlässlich macht.
Offizielle Updates und Anleitungen sind erhältlich beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
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