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Bundesverkehrsministerium plant Erleichterungen für Fahrer und bessere Rastanlagen

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Das Bundesverkehrsministerium will die Ausbildung von Berufskraftfahrern vereinfachen, ausländische Führerscheine leichter anerkennen und die Bedingungen auf Autobahnrastanlagen verbessern. Beim Netzwerktreffen der Logistik in Berlin stellte die Bundesregierung weitere Schritte zum Bürokratieabbau in Aussicht. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Transportbranche bei der zivilen und militärischen Krisenvorsorge stärker eingebunden werden soll. Konkrete Lösungen für mehrere drängende Probleme stehen allerdings noch aus.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fahrerqualifikation: Lkw-Führerschein und Berufskraftfahrer-Grundqualifikation sollen künftig gemeinsam erworben werden können.
  • Fahrermangel: Die Anerkennung von Führerscheinen aus Drittstaaten soll vereinfacht werden. Auch Erleichterungen für ältere Fahrer werden geprüft.
  • Rastanlagen: Die Autobahn GmbH kündigt zusätzliche Investitionen und Ausschreibungen für Parkplätze mit Toilettenanlagen an.
  • Bürokratieabbau: Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Reduzierung betrieblicher Berichtspflichten.
  • Krisenvorsorge: Die Transportbranche fordert klare Einsatzpläne und praktikable Ausnahmen von bestehenden Vorschriften.

Berufskraftfahrer-Ausbildung soll einfacher werden

Die Bundesregierung will den Zugang zum Beruf des Lkw-Fahrers erleichtern. Verkehrsstaatssekretär Christian Hirte (CDU) kündigte beim Netzwerktreffen der Logistik in Berlin an, die bestehenden Ausbildungs- und Qualifizierungsverfahren zu vereinfachen. Zu der Veranstaltung hatten der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sowie die Unternehmen Kravag und SVG eingeladen.

Geplant ist unter anderem eine Verknüpfung von Fahrerlaubniserwerb und Berufskraftfahrer-Grundqualifikation. Mit diesem sogenannten 2-in-1-Modell könnten angehende Berufskraftfahrer beide Qualifikationen in einem abgestimmten Verfahren erwerben. Der BGL setzt sich seit Längerem für eine solche Regelung ein, um Ausbildungszeiten zu verkürzen und den Einstieg in den Beruf zu erleichtern.

Daneben arbeitet das Bundesverkehrsministerium an einer vereinfachten Anerkennung von Lkw-Führerscheinen aus Drittstaaten. Damit sollen bereits ausgebildete Fahrer aus Ländern außerhalb der Europäischen Union leichter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.

Auch die vorgeschriebenen Weiterbildungen im Fünfjahresrhythmus werden überprüft. Eine vollständige Abschaffung stellte Hirte allerdings nicht in Aussicht. Angesichts der Anforderungen an die Tätigkeit müsse ein angemessenes Qualifikationsniveau erhalten bleiben.

Weniger Bewegung zeichnet sich bei den medizinischen Untersuchungen ab. Eine Übertragung entsprechender Prüfungen auf Allgemeinmediziner stößt nach Angaben des Staatssekretärs bei den Bundesländern auf Widerstand.

Rastplätze: Autobahn GmbH kündigt Investitionen an

Neben dem Fachkräftemangel beschäftigte die Teilnehmer insbesondere die Situation auf deutschen Autobahnrastanlagen. Kritisiert wurden fehlende Lkw-Stellplätze, unzureichende sanitäre Einrichtungen und die teilweise schlechte Aufenthaltsqualität auf unbewirtschafteten Parkplätzen.

Michael Güntner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes, räumte weiteren Investitionsbedarf ein. Die Gesellschaft wolle die Bedürfnisse der Nutzer stärker berücksichtigen und künftig auch Parkplätze mit Toilettenanlagen ausschreiben.

Damit rückt die Verbesserung der sanitären Infrastruktur an unbewirtschafteten Rastanlagen stärker in den Fokus. Konkrete Angaben zu Investitionsvolumen, Anzahl der Standorte oder Umsetzungsterminen wurden bei der Veranstaltung allerdings nicht genannt.

Diskutiert wurde zudem die zweckwidrige Nutzung öffentlicher Lkw-Parkplätze. Nach Einschätzung einzelner Branchenvertreter werden Stellflächen teilweise über längere Zeiträume durch abgestellte Fahrzeuge blockiert. Dies verschärft die ohnehin angespannte Parksituation für Fahrer, die ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten müssen.

Aus dem Teilnehmerkreis kam deshalb die Forderung nach Zufahrtsbeschränkungen und einer Begrenzung der Parkdauer. André Milkereit vom Mautdienstleister Toll4Europe verwies auf Möglichkeiten, die Nutzung der Stellflächen mithilfe digitaler Daten zu steuern.

Bundesregierung prüft Entlastung bei Berichtspflichten

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Belastung mittelständischer Transportunternehmen durch Dokumentations- und Meldepflichten. Besonders kleinere Betriebe verfügen häufig nicht über die personellen Ressourcen, um zunehmende administrative Anforderungen ohne zusätzlichen Aufwand zu bewältigen.

Gitta Connemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, stellte ein Berichtsentlastungsgesetz in Aussicht. Ziel sei es, bestehende Berichtspflichten grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.

Künftig sollen Ministerien nach ihren Worten begründen müssen, weshalb bestimmte Meldepflichten weiterhin erforderlich sind. Damit verfolgt die Bundesregierung einen Ansatz, bei dem die Notwendigkeit staatlicher Berichtspflichten stärker nachgewiesen werden muss.

Für die Transportwirtschaft bleibt abzuwarten, welche Vorschriften tatsächlich entfallen und in welchem Umfang sich dadurch der betriebliche Verwaltungsaufwand reduzieren lässt.

Wettbewerbskontrollen statt zusätzlicher Marktbeschränkungen

Kontrovers diskutierten die Teilnehmer auch die Wettbewerbssituation im europäischen Straßengüterverkehr. Aus der Branche wurden Forderungen laut, den Marktzugang insbesondere für osteuropäische Transportunternehmen stärker einzuschränken.

Verkehrsstaatssekretär Hirte erteilte zusätzlichen wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen jedoch eine Absage. Stattdessen verwies er auf die Durchsetzung der bestehenden Vorschriften.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) könne im Rahmen seiner Zuständigkeiten entsprechende Unterwegskontrollen durchführen. Dabei erleichtern die digitalen Fahrtenschreiber der zweiten Generation die Überwachung, weil sie unter anderem Grenzübertritte erfassen.

Als Beispiel für die Anwendung bestehender Sanktionsmöglichkeiten wurde ein vom BALM verhängtes Kabotageverbot gegen ein polnisches Transportunternehmen genannt. Die Maßnahme erfolgte aufgrund schwerwiegender Regelverstöße.

Transportwirtschaft soll auf Krisen besser vorbereitet werden

Über die aktuellen wirtschaftlichen Probleme hinaus stand die Rolle der Logistik bei der nationalen Sicherheitsvorsorge auf der Tagesordnung. Hintergrund sind die veränderte Bedrohungslage in Europa und die Anforderungen an die Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und Streitkräften im Krisenfall.

BALM-Präsident Christian Hoffmann stellte dazu die Aufgaben der Transportorganisation des Bundes (TOB) vor. Sie soll dazu beitragen, Transportkapazitäten und Versorgungsketten in außergewöhnlichen Krisensituationen abzusichern.

Johannes Wieczorek, Abteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium, verwies auf hybride Bedrohungen und Sabotagerisiken. Als Beispiel nannte er Fälle präparierter Brandsätze in internationalen Luftfrachtsendungen.

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 beschäftigt sich das Ministerium verstärkt mit der Überprüfung gesetzlicher Grundlagen für die Verkehrs- und Versorgungssicherstellung.

Dabei geht es nicht allein um militärische Transporte. Auch die Versorgung der Zivilbevölkerung, der Zugang zu wichtigen Gütern und die Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Lieferketten müssen nach Auffassung der Beteiligten berücksichtigt werden.

BGL verlangt verbindliche Krisenpläne

BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt kritisierte, dass die praktische Vorbereitung auf mögliche Krisenszenarien noch nicht weit genug fortgeschritten sei. Er forderte konkrete Handlungspläne, mit denen die Transportbranche im Ernstfall zuverlässig arbeiten könne.

Dazu gehören aktuelle Informationen über nutzbare Verkehrswege, insbesondere für Großraum- und Schwertransporte, sowie klare Regelungen für die Verfügbarkeit und den Einsatz von Fahrpersonal.

Engelhardt machte deutlich, dass Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot allein nicht ausreichen, solange die arbeitszeitrechtlichen Voraussetzungen nicht ebenfalls berücksichtigt werden.

Die Unternehmen benötigen demnach aufeinander abgestimmte Regelungen, damit zusätzliche Transportleistungen im Krisenfall tatsächlich erbracht werden können.

Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigte eine Diskussion über militärische Transporte von Bremerhaven nach Polen. Nach Angaben Wieczoreks kann die vollständige Genehmigung entsprechender Transporte derzeit 45 Tage beanspruchen. Das Ministerium arbeitet daran, diese Frist auf drei Tage zu verkürzen und die Verfahren stärker zu digitalisieren.

Für militärische Anforderungen wäre allerdings selbst dieser Zeitraum unter Umständen noch zu lang. Wieczorek berichtete von der Einschätzung eines Bundeswehrgenerals, der für den Ernstfall eine Genehmigung innerhalb von drei Stunden für erforderlich halte.

Fahrermangel wird auch zum Sicherheitsproblem

Die Diskussion über die Krisenvorsorge führte schließlich zum Ausgangsproblem der Branche zurück: Ohne ausreichendes Fahrpersonal lassen sich weder alltägliche Lieferketten noch zusätzliche Transportaufgaben in außergewöhnlichen Situationen zuverlässig organisieren.

Das Bundesverkehrsministerium prüft deshalb weitere Möglichkeiten, um verfügbare Fahrerkapazitäten zu erhöhen. Dazu gehört die Überlegung, ehemaligen Berufskraftfahrern im Ruhestand eine Verlängerung ihrer Fahrerlaubnis nach einer vereinfachten Prüfung zu ermöglichen.

Darüber hinaus sollen die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis im Zuge einer Novelle gesenkt werden. Staatliche Fördermaßnahmen stoßen nach Angaben des Ministeriums allerdings an finanzielle Grenzen.

Hirte verwies bei der Veranstaltung außerdem auf bereits angestoßene Maßnahmen zur Modernisierung des Straßengüterverkehrs. Dazu zählen nach seinen Angaben Fördermittel in Höhe von 1 Milliarde Euro für Ladeinfrastruktur an Betriebshöfen sowie der Einsatz für grenzüberschreitende Fahrmöglichkeiten von Lang-Lkw der Typen 2 bis 5.

Für die Unternehmen stehen damit mehrere mögliche Erleichterungen im Raum. Verbindliche Zeitpläne und konkrete Umsetzungsregelungen fehlen jedoch bei wesentlichen Vorhaben noch. Das betrifft sowohl die geplante Reform der Fahrerqualifikation als auch die Verbesserung der Rastanlagen und die organisatorische Vorbereitung auf Krisentransporte.

 

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