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CB-Funkgeräte: Welche Entscheidung werden die Länder treffen?

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Ab dem 1.Juli soll die Nutzung der CB-Funkgeräte am Steuer beschränkt werden. Da die Einführung der Vorschriften weiterhin von vielen Organisationen kritisch gesehen wird, werden Forderungen nach einer Verlängerung der Schonfrist lauter. Letztens hat auch das BMVI Stellung genommen. Wir haben alle Informationen zusammengefasst.

Im Oktober 2017 sind in Deutschland Vorschriften in Kraft getreten, die die Nutzung von Elektronik am Steuer stark beschränkt haben. Gemäß den geänderten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung darf,  wer ein Fahrzeug führt,  ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder  zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Demnach ist die Verwendung von unter anderem Handys, Smartwatches, MP3-Player, Tablets, Notebooks, Diktiergeräten am Steuer ist seitdem nur mit einer Freisprecheinrichtung oder einem Headset erlaubt.

Infolge zahlreicher Proteste wurde damals für CB-Funkgeräte eine Schonfrist eingeführt, da es fast keine Frei­sprech­ein­richtungen für diese auf dem Markt gab.

BSK sieht Handlungsbedarf

Doch ab dem 1. Juli 2020 sollen die Beschränkungen nun auch für die Nutzung von CB-Funkgeräten gelten. Viele sehen die Einführung der Vorschriften  kritisch, da Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte weiterhin wenig verbreitet sind. Vor einiger Zeit hat die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) in einer Mitglieder-Rundmail geschrieben, dass sie angesichts der zu erwartenden Schwierigkeiten infolge des bevorstehenden Verbotes Handlungsbedarf seitens des Staates sehe. Die BSK plädierte deshalb für eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Funkgeräten, sofern kein Beifahrer zur Hilfe steht.

BMVI will längere Schonfrist

Letztens hat deshalb auch das BMVI Stellung genommen und sich an die Länder in einem Schreiben gewandt mit Bitte um Aussetzung der Kontrollen des Verbots der Straßenverkehrs-Ordnung für CB-Funkgeräte bis zum 1. Juli 2021, berichtet das Portal „verkehrsrundschau.de”.  Die Empfehlung des BMVI war wiederum eine Reaktion auf ein Schreiben des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung, der auf das Problem aufmerksam gemacht hat und eine Aussetzung des Vollzugs des Verbots gefordert hatte.

Die Entscheidung liegt nun bei den Ländern.

Foto: Wikimedia

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