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EU fällt Entscheidung zum LKW-Führerschein ab 17 Jahren

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Das Europäische Parlament hat entschieden: Junge Bewerber für den LKW-Führerschein müssen sich weiterhin gedulden. Entgegen früherer Überlegungen wird die Altersgrenze für den Erwerb der Führerscheinklasse C nicht gesenkt. Der Einstieg in den Beruf ist erst ab 18 Jahren möglich.

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Mit dem neuen Gesetz beseitigt die EU letzte Unklarheiten und setzt ein klares Signal zugunsten der Verkehrssicherheit. Auch unter Aufsicht eines erfahrenen Fahrers dürfen 17-Jährige künftig nicht ans Steuer eines Lastwagens. Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann weiterhin frühestens mit 18 Jahren beantragt werden. Für die Klasse D gilt ein Mindestalter von 20 Jahren – vorausgesetzt, die Berufskraftfahrerqualifikation liegt vor. Ohne diese Qualifikation steigt das Mindestalter auf 21 bzw. 24 Jahre.

Die Transportbranche hatte auf eine Öffnung für jüngere Fahrer gehofft. Angesichts des anhaltenden Fahrermangels wurde der Vorschlag intensiv diskutiert.

Die Idee, das Mindestalter zu senken, war eine Reaktion auf den Druck des Arbeitsmarktes. So liegt die Vakanzquote im polnischen Transport- und Logistiksektor etwa 44 Prozent über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt. Jüngere Fahrer früher zuzulassen, hätte Personalengpässe abfedern können. Doch die Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit wogen schwerer. Die ersten zwei Jahre am Steuer unterliegen künftig strengeren Regeln und Sanktionen – etwa bei Alkohol am Steuer oder dem Missachten von Sicherheitsgurten und Kindersitzen, erklärt Mateusz Włoch, Experte für Entwicklung und Schulung bei der Eurowag Group.

Digitaler Führerschein: Schritt in die Zukunft

Die sichtbarste Neuerung: Der digitale Führerschein soll bis 2030 europaweit zum Standarddokument werden. Bei Verkehrskontrollen kann er auf dem Smartphone vorgezeigt werden. Die klassische Plastikkarte bleibt optional weiterhin erhältlich und soll innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung geliefert werden.

EU-weites Fahrverbot: Einheitliche Sanktionen

Ein weiteres Element der Reform: Fahrverbote sollen künftig EU-weit gelten. Wird einem Fahrer in einem Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen, verliert er sie in der gesamten Union. Damit schließt die EU eine bislang bestehende Lücke, bei der sich Betroffene durch Wechsel des Landes Sanktionen entziehen konnten, so Włoch.

Ein automatisiertes Informationssystem wird insbesondere schwerwiegende Verstöße wie tödliche Unfälle, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Alkohol- und Drogenfahrten erfassen.

Härtere Prüfungen, mehr Sicherheit

Auch die Führerscheinprüfung wird erweitert: Themen wie der tote Winkel, Fahrerassistenzsysteme, Risiken durch Handynutzung am Steuer sowie sicheres Öffnen von Fahrzeugtüren werden künftig stärker gewichtet. Der Fokus liegt auf dem Schutz ungeschützter Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Kinder und Radfahrer.

Zudem werden die Gültigkeitsfristen der Führerscheine angepasst. Pkw- und Motorradführerscheine sollen künftig 15 Jahre gültig sein – bzw. 10 Jahre, wenn sie auch als Ausweisdokument dienen. Für Lkw- und Busfahrer gilt weiterhin ein Zeitraum von fünf Jahren, ab dem 65. Lebensjahr kann er verkürzt werden. Ziel ist es, regelmäßige medizinische Untersuchungen und Fortbildungen sicherzustellen.

Diese medizinischen Checks betreffen vor allem Seh- und Herz-Kreislauf-Funktionen. Die Mitgliedstaaten dürfen alternative Verfahren, etwa Selbstauskünfte, für Pkw- und Motorradfahrer einführen.

Ab wann gelten die neuen Vorschriften?

Die neuen Regelungen treten 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, sie in nationales Recht zu überführen. Für die technische Umsetzung der Systeme wird ein weiteres Jahr eingeräumt.

Auch wenn die Branche auf eine Öffnung des Fahrerberufs für Jüngere gehofft hatte, hat die EU-Sicherheitspolitik Vorrang erhalten. Kurzfristig mag dies die Personalnot verschärfen, langfristig soll es jedoch die Unfallzahlen senken und die Verantwortung am Steuer in ganz Europa stärken.

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