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CEMT-Jahresgenehmigungen werden bereits erteilt

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Bis zum 01. Oktober können CEMT-Jahresgenehmigungen für das Jahr 2021 bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr beantragt werden.

Das Bundesamt für Güterverkehr informiert in der jüngsten Pressemitteilung, dass die Antragsformulare für die Erteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen für das kommende Jahr bereits bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr angefordert werden können.

Dabei wird erinnert, dass  CEMT-Genehmigungen zur Durchführung von Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten berechtigen. Unter diesen befinden sich sowohl alle Staaten der Europäischen Union als auch Großbritannien, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sowie eine Vielzahl ost-und südosteuropäischer Staaten. Wie das BAG betont, gilt in Österreich, Italien, Griechenland und der Russischen Föderation nur eine begrenzte Anzahl der CEMT-Genehmigungen.

CEMT-Genehmigungen, mit Ausnahme derjenigen, die in Österreich und der Russischen Föderation gelten, können nur auf Fahrzeugen eingesetzt werden, welche mindestens dem Standard „EURO IV sicher” gemäß CEMT-Resolution entsprechen.

Alle CEMT-Genehmigungen, die in Österreich und der Russischen Föderation gelten, können ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzt werden, die mindestens dem Standard „EURO V sicher” gemäß CEMT-Resolution entsprechen.

CEMT-Jahresgenehmigungen werden grundsätzlich für Beförderungen zwischen zwei CEMT ­Mitgliedstaaten erteilt, soweit die Gemeinschaftslizenz nicht auf dem gesamten Beförderungsweg eingesetzt werden muss.

Detaillierte Informationen über CEMT-Genehmigungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr

Foto: flickr.com

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