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Neue Vorschriften im Anmarsch: Was 2026 den europäischen Transport verändert

Lesezeit 6 Min.

Das Jahr 2026 wird für den europäischen Transportsektor außergewöhnlich herausfordernd. Neue Sicherheits- und Umweltvorschriften treten in Kraft, darunter strengere Regeln für den Transport gefährlicher Güter, erweiterte Fahrzeugpflichten, die Einführung digitaler Dokumente sowie neue Vorgaben für leichte Nutzfahrzeuge.

Sicherheitssysteme in LKW und Bussen

Die EU verschärft die Sicherheitsstandards im Rahmen der nächsten Phase der Allgemeinen Sicherheitsverordnung (GSR), die den Einsatz fortschrittlicher Systeme in neu zugelassenen Fahrzeugen vorschreibt.

Ab dem 7. Juli 2026 werden Notbremsassistenten (AEB) für neue Lkw verpflichtend – bisher galt dies nur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Zudem müssen alle neu homologierten Busse und Lkw mit einem Ereignisdatenschreiber (EDR) – umgangssprachlich „Black Box“ – ausgestattet sein. Bis 2029 wird diese Pflicht auf alle Fahrzeuge der betroffenen Kategorien ausgeweitet.

Ziel ist eine höhere Verkehrssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen im Straßentransport. Fachleute warnen jedoch, dass Unternehmen, die ihre Flotten nicht rechtzeitig anpassen, mit massiven betrieblichen Schwierigkeiten rechnen müssen. Neben der technischen Nachrüstung sind auch Mitarbeiterschulungen und interne Prozessanpassungen erforderlich. Andernfalls drohen Bußgelder oder Fahrzeugstilllegungen bei Kontrollen im Ausland.

Tachographenpflicht für Transporter

Ab dem 1. Juli 2026 müssen Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die im internationalen Güterverkehr eingesetzt werden, mit intelligenten Tachographen der zweiten Generation (G2V2) ausgerüstet sein. Für Fahrer gelten dann dieselben Arbeitszeitvorschriften wie im Schwerlastverkehr.

Das bringt vor allem für kleinere Transportunternehmen erhebliche Umstellungen mit sich:
Neben den Gerätekosten (rund 1.000 Euro ohne Einbau) entstehen Aufwände für Schulung, Softwareanpassung, Kartenbeschaffung und interne Abläufe. Da nur wenige Transporter ab Werk für den Einbau von G2V2-Systemen vorbereitet sind, kommen zusätzliche technische Hürden hinzu.

Unternehmen sollten daher frühzeitig Einbautermine planen, Personal schulen und die Datenverarbeitung in der Disposition anpassen.

Neue ADR-Vorgaben für Gefahrguttransporte

Ab dem 2. November 2025 – mit vollständiger Umsetzung bis zum 24. Juni 2026 – treten die neuen Vorschriften der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/1801 in Kraft. Sie führen eine europaweit einheitliche Checkliste, neue Risikokategorien für Verstöße sowie eine erweiterte Verantwortungskette innerhalb der Logistik ein – von Absendern über Tankstellenbetreiber bis zu Empfängern.

Die Verstöße werden künftig in drei Risikostufen eingeteilt:

  • Kategorie I – hohes Risiko: z. B. Leckagen gefährlicher Stoffe, fehlende ADR-Zertifikate oder unvollständige Dokumente.
  • Kategorie II – mittleres Risiko: etwa mangelhafte Feuerlöscher oder fehlerhafte Kennzeichnungen.
  • Kategorie III – geringes Risiko: formale Mängel ohne unmittelbare Sicherheitsrelevanz.

Ziel ist eine klarere Verantwortungsverteilung und Rechtssicherheit.
ADR-Unterlagen – inklusive Schulungsnachweise und schriftliche Weisungen – müssen stets in der Fahrerkabine vorliegen. Fehlende Dokumente können zu Stilllegungen oder Bußgeldern führen.
Unternehmen sollten ihre internen Abläufe und die Pflicht zur Bestellung eines ADR-Sicherheitsberaters prüfen und aktualisieren.

Digitalisierung der ECMT-Genehmigungen

Ab dem 1. Januar 2026 werden ECMT-Genehmigungen und Carnets ausschließlich in elektronischer Form ausgestellt. Papiere werden der Vergangenheit angehören, was die Integration mit ERP und TMS-Systemen sowie die Schulung des Personals im Umgang mit neuen Verfahren erfordert.

Für Frachtführer bedeutet dies die Aktualisierung von Betriebsprozessen, Transportplänen und die Planung von Transporten außerhalb der EU und EFTA. Elektronische Carnets ermöglichen schnellere Inspektionen und reduzieren Dokumentationsfehler, erfordern jedoch eine vollständige Digitalisierung und die Implementierung von ECMT-konformen Systemen. 

E-Commerce-Zoll und ICS2-System

Ab dem 1. Juli 2026 wird für alle Sendungen bis 150 € Warenwert aus Drittländern eine pauschale Zollgebühr von 3 € erhoben. Ziel ist es, den Zustrom billiger Kleinsendungen zu begrenzen und den grenzüberschreitenden Onlinehandel besser zu regulieren.

Zudem wird das Import Control System 2 (ICS2) vollständig aktiviert. Es verlangt eine elektronische Eingangszollanmeldung (ESD) vor jeder Lieferung – mindestens eine Stunde vor Grenzübertritt.

Diese muss detaillierte Angaben enthalten, u. a.:
Käufer, Verkäufer, Empfänger, Lieferort, HS-Code (6-stellig) und Warenbeschreibung.

Frachtführer und Importeure müssen ihre Systeme an ICS2 anbinden, Mitarbeitende schulen und Testmeldungen durchführen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Ziel ist die bessere Risikoerkennung und der Schutz der EU-Außengrenzen durch frühzeitige Datenauswertung.

Umweltzonen in den Niederlanden, Italien und Polen

Ab dem 1. Januar 2026 führen die Niederlande ein nationales System ein, das einheitliche Ausnahmeregeln für emissionsfreie und Umweltzonen festlegt. Zudem werden neue Verkehrsschilder eingeführt, die klarer über Einfahrbeschränkungen informieren.

Italien zieht im Oktober 2026 nach: In den Regionen Piemont, Lombardei, Emilia-Romagna und Venetien tritt ein Einfahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Städten über 100.000 Einwohner in Kraft. Verstöße kosten ab 168 € und können bei Wiederholung zu Fahrverboten führen.

Auch Polen setzt auf strengere Umweltzonen: Krakau führt eine Saubere Transportzone ein, die 60 % der Stadtfläche umfasst. Ab 2026 gelten Mindeststandards – Euro 4 für Benziner, Euro 6 für Diesel. Für Besucher gibt es zeitbasierte Gebühren und digitale Registrierungstools.

Neuer Mindestlohn in Deutschland

Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde, 2027 folgt eine Erhöhung auf 14,60 Euro. Laut Regierungsprognosen entstehen dadurch Zusatzkosten von 2,2 Mrd. Euro (2026) und 3,4 Mrd. Euro (2027).

Verbände warnen, dass die Erhöhung um fast 14 % nicht mit der realen Produktivitätsentwicklung vereinbar ist und kleinere Unternehmen besonders belastet.

Für Transportunternehmen bedeutet das: höhere Personalkosten, die in Kalkulation, Frachtraten und Routenplanung einbezogen werden müssen. Gegebenenfalls sind Vertragsanpassungen oder organisatorische Maßnahmen erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern.

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