Dass Deutschland die Vorgaben aus dem Mobilitätspaket strikt auslegt, zeichnete sich seit Monaten ab. Schon vor dem Stichtag wurden vereinzelt Unternehmen belangt – etwa dann, wenn ein Tachograph zwar eingebaut war, aber nicht genutzt wurde. Seit Inkrafttreten der Regelung haben die Kontrollen bei Transportern spürbar zugenommen.
Kontrollaktion auf der A7: mehrere Behörden im Einsatz
Am vergangenen Sonntag führten die Polizei und das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) nahe Kirchheim an der A7 eine gemeinsame Kontrollmaßnahme durch. Beteiligt waren außerdem regionale Stellen, die Straßenverwaltung Hessen Mobil sowie ein technischer Experte.
Geprüft wurden unter anderem Sonder- und Schwertransporte sowie der gewerbliche Güterverkehr. Die Kontrolleure meldeten deutliche Überladungen, gravierende technische Mängel, riskante Ladungssicherung und Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten. Von 26 angehaltenen Fahrzeugen mussten 10 stehen bleiben, bis die festgestellten Mängel beseitigt waren.
Ein besonders auffälliger Fall betraf einen Lkw mit gebrauchten Reifen. Weil die Ladung nicht ausreichend gesichert war, hatte sie sich während der Fahrt verlagert: Sie drückte zur Seite und ließ die Plane sichtbar ausbeulen. Das Fahrzeug wurde aus dem Verkehr gezogen; der Unternehmer musste den Auflieger vollständig entladen.
Auch Transporter im Fokus: Smart-Tacho seit 1. Juli 2026 Pflicht
Ein Schwerpunkt lag zudem auf leichten Nutzfahrzeugen, die grenzüberschreitend Güter transportieren. Hintergrund ist die seit dem 1. Juli 2026 geltende Vorgabe: Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,5 Tonnen, die im internationalen Straßengüterverkehr eingesetzt werden, müssen mit einem intelligenten digitalen Tachographen ausgerüstet sein.
Während der Aktion stellten die Einsatzkräfte drei Lieferwagen fest, in denen der vorgeschriebene Tachograph fehlte. Gegen die Fahrer wurden Bußgelder verhängt; zudem wurde die Weiterfahrt bis zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit untersagt.
Die Kontrollen deuten darauf hin, dass die Vorgabe in Deutschland ohne faktische Schonfrist durchgesetzt wird.
Strenge Auslegung schon vor dem Stichtag
Für viele Transportunternehmen kommt das nicht überraschend. Bereits vor dem 1. Juli 2026 hatten die Behörden gezeigt, dass sie die Tachographenregeln sehr strikt auslegen.
So wollte ein polnischer Betreiber Werkstattengpässe umgehen und hatte frühzeitig einen Smart-Tachographen der zweiten Generation einbauen lassen. Bei einer Kontrolle durch Autobahnpolizei und BALM stellte sich jedoch heraus, dass das Gerät zwar verbaut war, aber nicht genutzt wurde. Der Fahrer steckte keine Fahrerkarte, weil dies nach EU-Vorgaben zu diesem Zeitpunkt noch nicht verpflichtend war.
Die deutschen Behörden vertraten die Auffassung: Ist ein Tachograph bereits im Fahrzeug installiert, muss er aktiv betrieben und nach nationalen Vorgaben genutzt werden. Die Kontrolle endete mit einem Bußgeld von 250 Euro.
Hinweis an die Branche
Die A7-Kontrolle zeigt, dass die angekündigten Kontrollen unmittelbar nach Inkrafttreten der Regelung begonnen haben. Nicht einmal eine Woche nach dem Stichtag wurden bereits Transporter ohne vorgeschriebenen Tachographen festgestellt, Bußgelder verhängt und Weiterfahrten untersagt.
Für Unternehmen im internationalen Straßengüterverkehr bedeutet das: Fehlt die vorgeschriebene Technik, drohen nicht nur Sanktionen, sondern auch Verzögerungen durch behördliche Maßnahmen bis zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit.









