Agnieszka Kulikowska-Wielgus

Von Maut bis Tachograf: Diese Änderungen gelten jetzt in Europa

Lesezeit 8 Min.

Mit dem Sommerbeginn treten im europäischen Straßengüterverkehr häufig neue Vorschriften in Kraft. Im Juli 2026 ist das nicht anders: Auf internationale Betreiber kommen zusätzliche Pflichten für leichte Nutzfahrzeuge zu, mehrere Länder passen Maut- und Abgabensysteme an, nationale Regeln werden strenger durchgesetzt, und die EU setzt die Reform ihrer Zollverfahren fort.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Das ändert sich im Juli 2026 im Überblick:

  • Ab 1. Juli müssen bestimmte Transporter im internationalen Verkehr mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgestattet sein.
  • Die Niederlande steigen von der Eurovignette auf eine digitale, kilometerabhängige Maut um; Belgien passt die Berechnung der Straßengebühren an.
  • Rumänien verschiebt den Start von TollRo vom 1. Juli auf den 1. Oktober 2026.
  • Ab 7. Juli müssen weitere Gruppen neu produzierter Lkw und Busse die GSR-Vorgaben erfüllen – inklusive verpflichtender Sicherheitssysteme.
  • Deutschland geht gegen den Handel mit Punkten vor und verlängert die Verfolgungsfrist für Verkehrsverstöße von drei auf sechs Monate.
  • Die EU setzt die Reform der Zollunion fort: Für Sendungen bis 150 Euro aus Nicht-EU-Ländern gelten neue Regeln.

Am stärksten spüren die Änderungen Unternehmen, die grenzüberschreitend unterwegs sind. Sie müssen neue Technikvorgaben einplanen, sich auf veränderte Mautmodelle einstellen und länderspezifische Rechtsänderungen berücksichtigen. Parallel laufen EU-weite Reformen weiter, die Verkehrssicherheit und Zollprozesse betreffen.

EU-weit: Was sich auf regulatorischer Ebene verschiebt

Transporter im Fokus: Fahrtenschreiberpflicht wird ausgeweitet

Für leichte Nutzfahrzeuge markiert der Juli 2026 einen deutlichen Einschnitt. Ein zentraler Teil des EU-Mobilitätspakets wird wirksam: Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Fahrtenschreiberpflicht auch für Transporter, die im entgeltlichen internationalen Güterverkehr eingesetzt werden – ebenso für Kabotagefahrten.

Betroffen sind Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (zum Beispiel Transporter mit Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,5 Tonnen bis einschließlich 3,5 Tonnen. Maßgeblich ist der Wert in den Fahrzeugpapieren – nicht das tatsächliche Gewicht zum Zeitpunkt der Fahrt.

Unternehmen, die unter die neue Vorgabe fallen, müssen die Fahrzeuge bis zum 1. Juli mit intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Generation (Smart Tacho G2V2) ausstatten. Einbau, Kalibrierung und Aktivierung – einschließlich Unternehmenssperre – dürfen ausschließlich zertifizierte Werkstätten durchführen.

Vorgesehen sind auch Ausnahmen. Dazu zählt die sogenannte Handwerkerregel: Kein Fahrtenschreiber ist erforderlich, wenn der Fahrer eigene Werkzeuge oder Produkte im Umkreis von 100 Kilometern vom Standort transportiert und das Fahren nicht seine Haupttätigkeit ist. Eine weitere Ausnahme betrifft Fahrten für eigene Rechnung: Hier gibt es keine Entfernungsgrenze, allerdings dürfen keine Transporte für Dritte durchgeführt werden, und der Fahrer darf nicht ausschließlich als Berufskraftfahrer beschäftigt sein.

Mehr Sicherheitstechnik: Ereignisspeicher und Notbremsassistenten werden Pflicht

Am 7. Juli 2026 tritt die nächste Stufe der GSR (General Safety Regulation) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen fortschrittliche Notbremsassistenzsysteme (AEB) bei allen neu produzierten schweren Nutzfahrzeugen zur Serienausstattung gehören.

Zusätzlich müssen alle neu typgenehmigten Lkw mit Ereignisdatenspeichern (EDR) ausgerüstet werden – häufig als „Blackbox“ bezeichnet. Ab 2029 gilt diese Pflicht dann für alle Fahrzeuge in den betroffenen Kategorien. Für Betreiber bedeutet das: Anforderungen bei der Fahrzeugbeschaffung neu bewerten, Personal schulen und interne Abläufe anpassen.

Reform der Zollunion: neue Vorgaben für niedrigwertige Importsendungen

Ebenfalls ab dem 1. Juli 2026 führt die EU im Kontext des Onlinehandels eine pauschale Zollgebühr von drei Euro für Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro ein, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden. Ziel ist es, Wettbewerbsvorteile von Anbietern zu verringern, die Waren aus Nicht-EU-Staaten versenden.

Wichtig für die Praxis: Die Gebühr wird nicht pro Paket erhoben, sondern pro Position in der Zollanmeldung. Enthält eine Bestellung mehrere Artikel mit unterschiedlichen Zolltarifnummern oder aus verschiedenen Materialien, kann die Gebühr von drei Euro entsprechend mehrfach anfallen.

Auch die Zollprozesse ändern sich. Ab dem 1. Juli können Unternehmen Produktkennungen (PID) freiwillig übermitteln; ab dem 1. November werden sie für Waren verpflichtend, die über importierte Fernverkäufe vertrieben werden. Gleichzeitig entfällt das vereinfachte Verfahren, um Zollanmeldungen bei Retouren für ungültig erklären zu lassen – stattdessen müssen reguläre Verfahren zur Erstattung von Abgaben genutzt werden. Für Unternehmen mit hohem Paketaufkommen ist das eine weitere Prozessumstellung, die vor der Herbst- und Wintersaison umgesetzt werden muss.

Maut und Gebühren: drei Länder, drei unterschiedliche Anpassungen

Niederlande: Schluss mit Eurovignette – künftig kilometerbasierte Maut

Zum 1. Juli stellen die Niederlande von der Eurovignette auf ein elektronisches Mautsystem um, das pro gefahrenem Kilometer abgerechnet wird. Erfasst werden alle Autobahnen, ausgewählte Nationalstraßen sowie einzelne Abschnitte kommunaler Straßen – insgesamt rund 3.000 Kilometer. Wer keinen erforderlichen Vertrag abgeschlossen hat oder mit einer nicht funktionierenden On-Board-Unit fährt, muss mit Bußgeldern von bis zu 800 Euro rechnen. Weitere Details zu den Anforderungen stehen in einem FAQ-Leitfaden.

Belgien: Zuschläge nach CO2-Klasse

Auch Belgien ändert die Logik der Mautberechnung ab dem 1. Juli 2026. In Flandern kommt ein zusätzlicher Betrag hinzu, der an die CO2-Emissionsklasse des Fahrzeugs gekoppelt ist. Je geringer der Kohlendioxidausstoß, desto niedriger fallen die Gesamtkosten aus. Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 erstmals zugelassen wurden, werden in der Regel automatisch der Klasse 1 zugeordnet (ungünstigste Einstufung). Klasse 5 ist ausschließlich Fahrzeugen ohne Emissionen vorbehalten.

Transportunternehmen müssen die CO2-Klasse zudem ihrem OBU-Anbieter melden und – falls erforderlich – die Einstellungen der On-Board-Unit aktualisieren. In der Region Brüssel-Hauptstadt werden die Sätze künftig jährlich indexiert; in Wallonien gelten neue Tarife, die von der Regionalregierung beschlossen wurden.

Belgische Mautsätze ab 1. Juli:

Quelle: Viapass

Rumänien: TollRo kommt später

Das neue rumänische System zur Straßennutzungsgebühr sollte ursprünglich bereits im kommenden Monat starten. Das Parlament hat die Einführung von TollRo jedoch vom 1. Juli auf den 1. Oktober 2026 verschoben. Als Gründe werden die späte Veröffentlichung von Durchführungsbestimmungen sowie notwendige Funktions- und Sicherheitstests genannt. Bis dahin bleibt das bisherige System auf Basis der Rovinieta bestehen; bereits gekaufte Rovinietas behalten für den jeweils ausgestellten Zeitraum ihre Gültigkeit. Für Betreiber bedeutet die Verschiebung: drei zusätzliche Monate Vorlauf für die Umstellung.

Deutschland verschärft: Punkteschieberei im Visier und längere Verfolgungsfristen

Wer in Deutschland unterwegs ist, muss sich ab dem 1. Juli auf spürbare Änderungen einstellen. Mit einer Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wird der Handel mit Punkten ausdrücklich untersagt – ebenso falsche Angaben dazu, wer ein Fahrzeug geführt hat. Wer solche Praktiken anbietet, vermittelt oder nutzt, kann mit Bußgeldern zwischen 5.000 und 30.000 Euro belegt werden.

Das gilt auch für ausländische Fahrer. Ein Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg kann zu einem Fahrverbot in Deutschland führen. Für Speditionen und Transportunternehmen wird eine saubere Fahrerzuordnung damit noch wichtiger.

Parallel verlängert sich die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate. Bußgeldbescheide können damit deutlich später eintreffen als bisher. Außerdem schafft die Novelle die Grundlage für einen digitalen Führerschein und ermöglicht, Parkverstöße automatisiert per Fahrzeugscan zu erfassen (sogenannte Scan-Cars).

Lohnregeln: höhere Sätze für entsandte Fahrer in den Niederlanden

In den Niederlanden steigt zum 1. Juli 2026 der gesetzliche Mindestlohn. Der neue Stundenlohn für Beschäftigte ab 21 Jahren liegt bei 14,99 Euro und damit 1,9 % über dem bisherigen Niveau.

Das ist auch für internationale Unternehmen relevant: Nach den Regeln des Mobilitätspakets gelten die höheren Sätze ebenfalls für Fahrer, die in den Niederlanden Kabotage oder Cross-Trade durchführen, da sie in diesem Fall unter die Entsenderegeln im Straßentransport fallen. Für die im Land geleistete Arbeitszeit steht ihnen eine Vergütung nach niederländischem Recht oder nach einschlägigen Tarifverträgen zu. Für bilaterale Transporte und Transit gilt diese Änderung nicht.

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