Die vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU erlassene eFTI-Verordnung (EU) 2020/1056 vom 15. Juli 2020 über elektronische Güterverkehrsinformationen tritt am 21. August 2024 in Kraft. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Effizienz des Güterverkehrs und der Logistik zu steigern. Er schafft einen Rechtsrahmen, der die digitale Übermittlung von Informationen über die Beförderung von Gütern im Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie auf Binnenwasserstraßen innerhalb der Europäischen Union zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Vollzugsbehörden ermöglicht.
Ziel ist es, die Verwaltungskosten zu senken, die Fähigkeit der zuständigen Behörden zur Durchsetzung der Vorschriften zu verbessern und den Gütertransport effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Sie sollen auch den Informationsaustausch zwischen den Betreibern und den zuständigen staatlichen Behörden erleichtern.
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Sobald eFTI tatsächlich in Kraft ist, müssen alle Behörden in der EU elektronische Güterverkehrsinformationen berücksichtigen, beispielsweise in Form eines elektronischen Frachtbriefs über zertifizierte eFTI-Plattformen.
Die Erarbeitung der entsprechenden Leitlinien ist noch im Gange.
Allerdings hat die Europäische Kommission die erforderlichen Durchführungsrechtsakte, in denen unter anderem die spezifischen Anforderungen an die eFTI-Plattformen und die Diensteanbieter selbst festgelegt werden, noch nicht fertiggestellt. Sobald diese Standards festgelegt sind, sollten die betroffenen Einrichtungen die Spezifikationen ihrer Plattformen und Dienste entsprechend anpassen und sich dann einem Zertifizierungsprozess unterziehen, d.h. der Kontrolle der Einhaltung der diesbezüglichen rechtlichen Anforderungen“, teilte die polnische Generalinspektion für den Straßenverkehr (GITD) gegenüber der Redaktion trans.iNFO mit.
Leitlinien werden erarbeitet
Entwürfe für Umsetzungsverordnungen zur Festlegung gemeinsamer Verfahren und detaillierter Regeln für den Zugang zu elektronischen Güterverkehrsinformationen durch die zuständigen Behörden sind auf der Website der Europäischen Kommission verfügbar.
Der erste eFTI- Umsetzungsrechtsakt gemäß Artikel 8 der eFTI-Verordnung und die ersten delegierten Rechtsakte gemäß Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 7 Absatz 1 wurden von der Kommission am 5. Juli, 15. Juli bzw. 26. Juli 2024 erlassen“, erklärte Enriko Laanemäe, der Leiter des EU-Projekts eFTI4EU, gegenüber trans.iNFO.
Laanemäe fügte hinzu, dass die Rechtsakte nicht sofort im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Im Einklang mit den jüngsten Verfahren der Europäischen Kommission sind diese Rechtsakte nun über die Website der Europäischen Kommission ‘Have your say’ öffentlich zugänglich. Sie wurden dem Europäischen Parlament und dem Rat bei ihrer Verabschiedung übermittelt. Diese Organe haben ab dem Datum dieser Übermittlung zwei Monate Zeit, um von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen. Anschließend werden der Umsetzungsakt und die delegierten Rechtsakte nach Ablauf dieser Frist gemeinsam erlassen“, erklärte der eFTI4EU-Projektleiter.
Laanemäe erklärt auch, wann die Digitalisierung von Dokumenten im Transportsektor tatsächlich zu erwarten ist.
Unter Bezugnahme auf Artikel 5 Absatz 1 der eFTI-Verordnung 2020/1056: Ab 30 Monaten nach dem Inkrafttreten des ersten der in den Artikeln 7 und 8 genannten delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte akzeptieren die zuständigen Behörden die von interessierten Betreibern gemäß Artikel 4 elektronisch zur Verfügung gestellten Regulierungsinformationen, auch wenn diese Regulierungsinformationen von den zuständigen Behörden als Zusatzinformationen angefordert werden. Dies bedeutet, dass die eFTI-Verordnung etwa im April 2027 in Kraft treten wird, sofern das Europäische Parlament und der Rat keine Einwände erheben oder eine Verschiebung dieses Datums beantragen. Das genaue Datum hängt davon ab, wann die Rechtsakte im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden“, so Laanemäe.
An den Anforderungen für die eFTI-Plattform selbst und die Dienstleister arbeitet die Europäische Kommission noch.
Welche Dokumente werden digital sein?
In Übereinstimmung mit der Verordnung werden folgende Dokumente digitalisiert:
- Dokumente, die sich auf den Beförderungsvertrag und das Transportgut beziehen – CMR-Frachtbriefe, Eisenbahnfrachtbriefe (CIM/SMGS), Luftfrachtbriefe (AWB), Schiffsfrachtbriefe (B/L), Zollerklärungen;
- Dokumente in Bezug auf das Transportmittel – Fahrzeugschein, Versicherung;
- Fahrerunterlagen – Führerschein, Fahrerkarte, Bescheinigungen und Lizenzen.
Die digitalen Frachtbriefe müssen allerdings eine bestimmte Form haben. Sie müssen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format über IKT-basierte Plattformen (EDI-Nachrichten, XML, APIs) erstellt werden und genau definierte Daten enthalten:
- Ort und Datum der Ausstellung,
- Name und Anschrift des Absenders,
- Name (Vorname) und Anschrift des Beförderers,
- Ort und Datum der Übernahme des Gutes zur Beförderung sowie der für die Ablieferung vorgesehene Ort,
- den Namen und die Anschrift des Empfängers,
- die gebräuchliche Bezeichnung der Waren- und Verpackungsart und bei gefährlichen Gütern ihre allgemein anerkannte Bezeichnung,
- die Stückzahl, ihre Merkmale und Nummern, das Bruttogewicht oder die anders ausgedrückte Menge der Waren,
- die mit der Beförderung verbundenen Kosten (Fracht, Nebenkosten, Zölle und sonstige zwischen Vertragsabschluss und Lieferung anfallende Kosten),
- die zur Erfüllung der Zoll- und sonstigen Formalitäten erforderlichen Anweisungen,
- den Hinweis, dass die Beförderung ungeachtet einer gegenteiligen Klausel den Bestimmungen des CMR-Übereinkommens unterliegt.
Vorteile von eFTI
Brüssel hofft, dass der digitale Informationsaustausch den Güterverkehr und die Logistik in Europa reibungsloser, effizienter und kostengünstiger gestalten wird.
Ebenso freut sich die GITD für den Straßenverkehr über die Verbesserungen bei den Unterwegskontrollen:
Die weit verbreitete Digitalisierung von Prozessen im Güterverkehr, einschließlich der künftigen Nutzung von eFTI-Plattformen, bietet den Transporteuren zahlreiche Vorteile. Einige von ihnen sind: Vereinfachung der Abfertigungsverfahren für Sendungen, Beschleunigung des Dokumentenflusses sowie Einsparung von Arbeitsstunden, was sich in einer höheren Effizienz für die Unternehmen und geringeren Betriebskosten bemerkbar macht. Auch die ITD-Kontrollen [anm. d. R.: in Polen] werden effizienter durchgeführt“.