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Die Italiener haben Richtlinien herausgegeben, um die Verbreitung von COVID-19 in Transport und Logistik zu begrenzen

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Das italienische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat am Freitag ein Protokoll über die Maβnahmenregelung bezüglich der Eindämmung von COVID-19 im Transport- und Logistiksektor herausgegeben. Wir erklären, welche Vorsichtsmaßnahmen beim Transport nach Italien zu treffen sind.

Das vom italienischen Verkehrsministerium veröffentlichte Dokument richtet sich u.a. an die Beschäftigten im Straßengüterverkehr (sowie im Luftfrachtverkehr, im öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr usw.) und ergänzt das Regierungsprotokoll vom 14. März 2020.

Gemäß dem Gesetz vom 14. März müssen die Transportmittel gemäß der Definition in den Rundschreiben des Gesundheitsministeriums (insbesondere Rundschreiben 5443 vom 22. Februar 2020) und der italienischen Gesundheitsbehörde desinfiziert werden.

Das Protokoll vom 20. März wiederum sieht folgende Anforderungen vor:

– Die Fahrer sollten nach Möglichkeit in ihren Fahrzeugen bleiben, wenn sie keine Handschuhe und Masken tragen.

– In jedem Fall kann das Fahrzeug den Be- und Entladebereich erreichen, auch wenn der Fahrer keine persönliche Schutzausrüstung hat, solange er nicht aus dem Fahrzeug aussteigt oder falls er 1 Meter Abstand von anderen Mitarbeitern hält.

– An den Be- und Entladestellen ist darauf zu achten, dass die notwendigen Schritte beim Be- und Entladen von Waren und beim Empfang bzw. bei der Zustellung von Dokumenten ohne direkten Kontakt zwischen Fahrer und Personal bzw. unter Einhaltung des Abstands von mindestens 1 Meter erfolgen.

– Der Zugang zu den Büros anderer Unternehmen als dem eigenen ist absolut verboten. Die Ausnahme ist die Möglichkeit, die Toilette zu benutzen, zu der der Leiter der Be- und Entladeorte den Zugang garantieren muss. Darüber hinaus muss er dafür sorgen, dass die Toiletten täglich ordnungsgemäß gereinigt und mit Händedesinfektionsgel ausgestattet werden.

– Lieferungen von Paketen, Dokumenten und anderen Arten von Expressgütern sind zulässig, jedoch ohne direkten Kontakt mit dem Empfänger.

– Bei Hauslieferungen, auch durch Kuriere, dürfen Waren nur ohne Kontakt mit dem Empfänger und ohne die Bestätigung der Zustellung durch eine Unterschrift geliefert werden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Masken und Handschuhe verwendet werden.

– Wenn es notwendig ist, in einem Abstand von weniger als 1 Meter von einer anderen Person zu arbeiten, und andere organisatorische Lösungen nicht möglich sind, ist es notwendig, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich Masken zu tragen.

– Soweit möglich, sollte für die Mitarbeiter, die an der Vorbereitung und Entgegennahme von Sendungen und dem Be- und Entladen von Waren beteiligt sind, ein Schichtplan vorgesehen werden, um den Kontakt zwischen ihnen zu minimieren.

Foto:twitter.com/poliziadistato

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