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Foto: Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT)

DSRC: Nicht alle EU-Länder sind für die Kontrolle des Fahrtenschreibers aus der Ferne bereit

Mit Beginn dieser Woche sollten die zuständigen Behörden in allen EU-Ländern über Geräte verfügen, mit denen sie Fernkontrollen von digitalen Fahrtenschreibern durchführen können. In welchen Regionen Europas nutzen die Dienste Geräte mit DSRC-Technologie?

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Laut EU-Verordnung sollen ab dem 19. August 2024 alle Mitgliedsstaaten Fahrtenschreiberkontrollen mit einem Gerät zur Fernauslesung der RTM (Remote Tachograph Monitoring)-Parameter über DSRC (Dedicated Short Range Communication) durchführen.

Die intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ermöglichen das Abfragen von 25 RTM-Parametern. Zur Erinnerung: Bei den Geräten der ersten Generation konnten 19 Parameter abgerufen werden.

Neben Fehlern, die auf Manipulationen hindeuten, werden die neuen Geräte für DSRC-Systeme unter anderem Informationen darüber abfragen, ob der Fahrer gerade die tägliche, wöchentliche und zweiwöchentliche Maximale-Lenkzeit nicht überschreitet.

Mit der Erhöhung der Zahl der aus der Ferne abgelesenen Parameter dürfte die EU-weite Aufdeckung von Verstößen erheblich zunehmen. Doch nicht alle Mitgliedstaaten verfügen über entsprechende Geräte.

Fernkontrollen in der EU

Deutschland war eines der ersten Länder, das Fernkontrollen von Fahrtenschreibern eingeführt hat. Im Juli 2021 begann die sächsische Polizei mit der Erprobung des Geräts mit DSRC. Die Einführung von Fernkontrollen in Deutschland erfolgte im April 2022. Die niederländische Verkehrskontrollbehörde ILT hingegen nutzte das Gerät bereits seit August 2021. Die polnischen Beamten erhielten die Fernauslesegeräte im November 2021.

Weitere Länder, in denen die Behörden die Fernüberwachung einleiten konnten, sind:

  • Dänemark ab Mai 2022,
  • Vereinigtes Königreich – obwohl es außerhalb der EU liegt – ab August 2022.
  • Belgien ab Februar 2023,
  • Frankreich ab Mai 2023,
  • Italien seit Juni 2023.
  • Österreich kontrolliert seit Februar 2024.

Seit letztem Monat werden Geräte mit DSRC-Technologie auch von der Polizei in der spanischen Region Katalonien eingesetzt. Die dortigen Dienststellen haben acht Geräte erhalten, die diese Technologie nutzen.

Die tschechischen Kontrollstellen verfügen über Geräte für das Fernauslesen und die Kontrolle von intelligenten Fahrtenschreibern, mit denen wir bereits Kontrollen in Tschechien durchgeführt haben“, erklärte Jan Medveď, stellvertretender Generalsekretär und Leiter der Abteilung für Gesetzgebung und internationale Beziehungen des tschechischen Verkehrsverbands ČESMAD Bohemia, gegenüber trans.iNFO.

Auch die Kontrolldienste in Finnland verfügen über Geräte, mit denen der Fahrtenschreiber aus der Ferne ausgelesen werden kann.

Wir haben derzeit etwa ein Gerät pro Kontrollstelle (Anm. d. Red.)“, bestätigte das finnische Ministerium für Verkehr und Kommunikation auf Anfrage der Redaktion.

Dagegen stehen der ungarischen Polizei derzeit keine Geräte zur Fernauslesung von Fahrtenschreibern zur Verfügung, wie die Redaktion von trans.iNFO erfahren hat.

Auch in Litauen gibt es noch keine geeigneten Geräte, um RTM-Parameter aus der Ferne abzulesen. Die litauische LTSA-Inspektion hat uns jedoch mitgeteilt, dass sie Anfang nächsten Jahres über Geräte mit DSRC-Technologie verfügen wird.

Welche Daten werden von den Diensten per Fernzugriff überprüft?

Gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr dürfen nur die Daten aus der Ferne übertragen werden, die für gezielte Unterwegskontrollen von Fahrzeugen erforderlich sind, deren Fahrtenschreiber manipuliert oder missbraucht wurde. Für den intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Generation gilt dies für insgesamt 19 Parameter.

Diese müssen sich auf bestimmte aufgezeichnete Ereignisse oder Daten beziehen, wie z. B.:

  • letzter Versuch einer Sicherheitsverletzung,
  • längste Stromunterbrechung,
  • Sensorfehler,
  • Geschwindigkeits- oder Streckendatenfehler,
  • Datenkonflikt im Zusammenhang mit der Fahrzeugbewegung,
  • Fahren ohne gültige Karte,
  • Einstecken der Karte während der Fahrt,
  • Zeiteinstellungsdaten,
  • Kalibrierungsdaten (einschließlich der Daten der letzten beiden Kalibrierungen),
  • Fahrzeugkennzeichen,
  • vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Geschwindigkeit.

Die neue Generation des digitalen Fahrtenschreibers liefert fünf zusätzlich Informationen über:

  • ununterbrochene Lenkzeit,
  • längste Tageslenkzeit im laufenden und im vorangegangenen Zeitraum,
  • längste Tageslenkzeit in der laufenden Woche,
  • wöchentliche Lenkzeit,
  • zweiwöchentliche Lenkzeit.

 

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