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Polizei Bayern

Mobile Tachokontrolle aus dem fahrenden Polizeiwagen.

Die von den Polizei- und Grenzbehörden verwendete Straßenkontroll-Software hat infolge der letzten Update-Version einige interessante Funktionen gewonnen. Jetzt können die Polizeibeamten und Grenzer Fahrtenschreiber direkt aus dem fahrenden Fahrzeug kontrollieren. 

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29.04.2022

Mobile Verkehrskontrollen sind immer noch eine Neuheit auf vielen europäischen Straßen. In Deutschland aber wurde die DSCR-Technologie (Dedicated Short Range Communication), die Fernkontrollen der Arbeitszeit erfassenden Geräte ermöglicht, bereits im Juli letzten Jahres von der Polizei Sachsen auf der A4 getestet.

Jetzt hat aber das Softwarebüro Zauner GmbH & Co. KG, das seit vielen Jahren eine Lösung für Polizei- und Grenzbehörden anbietet, mitgeteilt, dass seine Straßenkontroll-Software PSK II dank einer neuen Update-Version sowie einem Modul für die „Dedicated Short Range Communication“ (DSCR) die Kontrollbehörden in die Lage versetzt, Fahrtenschreiber aus der Ferne unter die Lupe zu nehmen.

Mit so einer Lösung müssen Fahrzeuge nicht mehr auf Verdacht von der Straße gezogen werden. Vorläufige Kontrollmaßnahmen können während der Fahrt aus dem mobilen Polizeiwagen erfolgen. Die Beamten verfügen über direkten Zugriff auf die Tachodaten eines vor oder neben ihm fahrenden Lastwagen. Erst auf Basis der erhaltenen Ergebnisse wird entschieden, ob die Kontrolle weitergeführt werden soll oder ob der Tracker seine Fahrt fortsetzen darf. Dies soll die Effizienz und Wirksamkeit von Kontrollen steigern.

Nach Angaben des Software-Anbieters enthält seine Lösung sämtliche Funktionen und Dienste, die Polizisten und Grenzbeamte benötigen, um mobile Straßenkontrollen durchzuführen. Angeboten werden: Erfassen und Import aller relevanten Daten (z. B. Fahrerkarte), Analyse-Tools zur Identifikation von Verstößen und Manipulationen sowie alles, was nötig ist zum Erstellen von Aktenzeichen, EU-Formularen, Anzeigen, Verstoßlisten und anderen Dokumenten. 

Eins der wichtigsten Vorteile der Software ist die Zeitstrahl-Ansicht, dank der sämtliche Aktivitäten des Fahrers im gewählten Prüfungszeitraum grafisch dargestellt werden. Auf diese Weise können die aufgezeichneten Daten rasch verglichen und ausgewertet werden.

Zu anderen interessanten Funktionen gehören auch:

– Schnelle Auswertung der Daten von analogen und digitalen Fahrtenschreibern

– Direkter Zugriff auf Verstoßlisten, darunter Geldstrafen

– Automatisches Überprüfen von Manipulationsversuchen 

– Wegstreckenvergleich, d. h. Kontrolle gefahrener Schichten, die in einer Karte visualisiert werden. Dies lässt Manipulationsversuche aufdecken und Unstimmigkeiten aufklären.

Erwähnenswert ist auch, dass der Wegstreckenvergleich über die Möglichkeit verfügt, lokal gespeichertes Kartenmaterial zu hinterlegen. Die Kontrollfunktion kann damit selbst ohne aktive Internetverbindung durchgeführt werden. Bei den Offline-Kontrollen helfen auch die neuesten Tachographen, die über integriertes GPS verfügen, das erlaubt, den genauen Standort des Fahrzeugs zu Beginn, am Ende sowie alle 3 Stunden der Fahrt aufzuzeichnen.

An dieser Stelle sollte Folgendes erinnert werden: Gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr dürfen bei der Kommunikation nur Daten übertragen werden, die für die Zwecke der gezielten Straßenkontrolle von Fahrzeugen notwendig sind, deren Fahrtenschreiber mutmaßlich manipuliert oder missbraucht wurde. Diese Daten müssen sich auf folgende vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Ereignisse oder Daten beziehen:

— letzter Versuch einer Sicherheitsverletzung,
— längste Unterbrechung der Stromversorgung,
— Sensorstörung,
— Datenfehler Weg und Geschwindigkeit,
— Datenkonflikt Fahrzeugbewegung,
— Fahren ohne gültige Karte,
— Einstecken der Karte während des Lenkens,
— Zeiteinstellungsdaten,
— Kalibrierungsdaten einschließlich des Datums der zwei letzten Kalibrierungen,
— amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
— vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Geschwindigkeit.

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