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Düsseldorf führt Umweltspuren ein und will so Dieselfahrverbote verhindern

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Düsseldorf hat erste Umweltspuren  auf der Merowingerstraße und der Prinz Georg Straße eingeführt und will so Dieselfahrverbote verhindern. Auf die neue Verkehrssituation weisen mobile Hinweistafeln auf der Prinz-Georg-Straße sowie an den umgebenden Straßen Eulerstraße, Moltkestraße sowie Stockkampstraße hin.

Die Umweltspuren sind nur für Busse, Fahrräder, Taxen sowie für Kraftfahrzeuge und Motorräder mit E-Kennzeichen freigegeben. Durch die Einrichtung von Umweltspuren an den beiden besonders belasteten Straßen für zunächst ein Jahr soll in der Landeshauptstadt ein Dieselfahrverbot verhindert werden. Die Maßnahmen sind zunächst für die Dauer von einem Jahr eingerichtet. Danach findet eine Evaluation statt. Die Kosten für die Einrichtung der Umweltspur belaufen sich für die Merowingerstraße, inklusive Evaluierung, auf rund 60.000 Euro und für die Sonderfahrspuren auf der Prinz-Georg-Straße, inklusive Evaluierung, rund 62.000 Euro.

Die Einrichtung einer Umweltspur auf der Werstener beziehungsweise Witzelstraße und im weiteren Verlauf der Mecum-, Erasmus-, Corneliusstraße, der Berliner Allee, dem Kö-Bogen-Tunnel und der Hofgartenstraße zwischen Werstener Kreuz und Kaiserstraße wird darüber hinaus geprüft.

Die zuständigen Bezirksvertretungen und der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hatten in einer Sondersitzung am Mittwoch, 9. Januar, die Prüfung und Einrichtung von Umweltspuren beschlossen. Das Paket zur Verringerung der Schad­stoffbelastung ist im Luftreinhalteplan um die Einrichtung und Prüfung von Umweltspuren ergänzt worden.

Umweltspur auf der Merowingerstraße

Zur Abwendung eines Dieselfahrverbotes wurde auch auf der Merowingerstraße stadteinwärts zwischen Südring und Ludwig-Hammers-Platz eine Sonderfahr­spur für Busse, Fahrräder, Taxen und elektrisch betriebene Fahrzeuge eingerichtet werden. Da es bisher für derartige Sonderfahrstreifen in Deutschland keine Praxiserfahrungen gibt, gibt es zunächst einen Testbetrieb in zwei Stufen mit temporärer Markierung. Eine Evaluierung erfolgt nach einem Jahr. Zusätzlich zur Einrichtung der Spur soll geprüft werden, ob in Gegenrichtung ebenfalls eine Umweltspur angelegt werden kann.

Der Sonderfahrstreifen wird in einem ersten Schritt vor Hausnummer 70 der Merowingerstraße beginnen. Der Verkehrsraum davor wird dann zunächst zum Verflechten der zweistreifigen Linksabbieger vom Südring benötigt. Die Sonderfahrspur wird rund 20 Meter vor den beampelten Knotenpunkten unter­brochen, um das Rechtsabbiegen in die Querstraßen ohne eine Anpassung der dortigen Ampelanlagen zu ermöglichen. Enden soll die Fahrspur rund 60 Meter vor dem Knotenpunkt Ludwig-Hammers-Platz. So kann ein Kompromiss zwischen der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individual­verkehrs und der Fahrzeitverringerung des öffentlichen Personennahverkehrs erzielt werden. Nach einer Eingewöhnungsphase der ersten Stufe soll der Testbetrieb erweitert werden. Es wird dann nur noch ein einspuriges Linksabbiegen vom Südring in die Merowingerstraße ermöglicht. Dafür wird bereits auf der Münchener Straße die Spurführung angepasst. So wird der Verkehrsfluss am Knotenpunkt Merowinger Straße/Kopernikusstraße für den dort zufließenden Verkehr optimiert. Auf diese Weise lässt sich eine noch größere Wirkung im Hinblick auf die Verbesserung der Luftqualität im betreffenden Abschnitt der Merowingerstraße erzielen.

Die Beschilderung erfolgt über das Verkehrszeichen „Bussonderfahr­streifen” mit den Zusätzen „Radverkehr frei”, „Taxi frei” und „elektrisch betriebene Fahrzeuge frei”. Der Sonderfahrstreifen wird durch eine 25 Zentimeter breite Linie sowie abwechselnd dem Schriftzug „BUS” und dem Piktogramm „Rad” in weißer Folie markiert. Die Linie wird unterbrochen ausgeführt, um Überholvorgänge zu ermöglichen. Zur kostengünstigen und kurzfristigen Herstellung wird ihre Breite zwischen 2,80 und 3,20 Meter betragen – entsprechend der heutigen rechten Fahrspur.

 

Umweltspuren auf der Prinz-Georg-Straße

Zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung und Abwendung eines Diesel­fahrverbotes wird auch auf der Prinz-Georg-Straße zwischen Moltkestraße und Bagelstraße voraussichtlich ab Montag, 15. April, in beiden Fahrtrichtungen je eine Sonderfahrspur für Busse, Fahrräder, Taxen und elektrisch betriebene Fahrzeuge eingerichtet werden. Aufgrund von fehlender Praxiserfahrung in Deutschland erfolgt auch dort die Anlage als Testbetrieb mit temporärer Markierung. Eine Evaluierung erfolgt nach einem Jahr.

Der Sonderfahrstreifen soll stadteinwärts vor Hausnummer 11 der Prinz-Georg-Straße beginnen. Stadtauswärts beginnt die Spur vor Hausnummer 108. Der Verkehrsraum davor wird als Verflechtungsbereich benötigt. Der Fahr­streifen wird rund 20 Meter vor den beampelten Knotenpunkten unterbrochen, um Rechtsabbiegen in die Querstraßen ohne eine Anpassung der dortigen Ampelanlagen zu ermöglichen. Das Ende der Umweltspuren ist rund 60 Meter vor dem Knotenpunkt mit der Bagelstraße – beziehungsweise Moltkestraße – geplant. So kann ein guter Kompromiss zwischen der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs und der Fahrzeitverringerung des ÖPNV erzielt werden. Busse der Linie 721 erhalten zudem die Möglichkeit, bevor sie die Haltestelle „Schloss Jägerhof” erreichen, auf den linken Fahrstreifen zu wechseln. Die Beschilderung erfolgt über das Verkehrszeichen „Bussonder­fahr­streifen” mit den Zusätzen „Radverkehr frei”, „Taxi frei” und „elektrisch betriebene Fahrzeuge frei”.

Der Sonderfahrstreifen wird durch eine 25 Zentimeter breite Linie sowie abwechselnd dem Schriftzug „BUS” und dem Piktogramm „Rad” in weißer Folie markiert. Die Linie wird unterbrochen ausgeführt, um Überholvorgänge zu ermöglichen. Zur kostengünstigen und kurzfristigen Herstellung wird ihre Breite zwischen 3,00 und 3,50 Meter betragen – entsprechend der heutigen rechten Fahrspur. Die Fahrstreifenbreite der verbleibenden Fahrspur beträgt zwischen 2,90 Meter und 3,10 Meter. Fahrstreifen sollen gemäß Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt, 2006) mit einer Mindestbreite von 3,00 Meter angelegt werden. Insofern der Testbetrieb in eine dauerhafte Lösung überführt wird, ist der gesamte Straßenquerschnitt anzupassen.

Im Rahmen des Testbetriebes sollen die Verbesserung der Luftschadstoffbelastung, die Auswirkungen auf die Fahrzeiten des ÖPNV und die Leistungs­fähigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs bestimmt sowie Praxiser­fahrungen im Zusammenspiel der freigegebenen Verkehrsarten gesammelt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sicherheit des Radverkehrs sowie der Störungsfreiheit im Ablauf des ÖPNV. Vorbehaltlich des Erfolgs einer Prüfung durch das Bundesverkehrsministerium wird die Nutzung der Umweltspur auch von privaten Fahrzeugen mit drei oder mehr Insassen angestrebt.

Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf, Uwe Schaffmeister

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