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Ein verspäteter Brief kostete Deutsche Post … 18.000 Euro

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Zeit ist Geld. Diesmal kann dieser Spruch wörtlich genommen werden. Die Deutsche Post hat ein fristgebundenes Dokument zu spät zugestellt und muss daher infolge des Urteils des Oberlandesgerichts Köln einen Schadenersatz von 18.000 Euro zahlen.

Dem Bericht des Spiegels zufolge, konnte eine Frau aus Bayern während der Schwangerschaft und der Elternzeit ihren Urlaub nicht nehmen. Um ihr Recht auf einen finanziellen Ersatz zu bewahren, musste sie den Arbeitgeber über ihre Ansprüche schriftlich bis zum 30. September 2017 informieren.

Wie auch die FAZ berichtet, gab die Frau ein entsprechendes Schreiben bei der Post einen Tag vor dem Fristablauf auf. Um sicher zu sein, dass der Brief bei dem Empfänger rechtzeitig eingeht, entschied sie sich für die „Expresszustellung mit dem Zusatzservice Samstagszustellung“, wofür sie 23,80 Euro bezahlte.

Es stellte sich aber heraus, dass der Brief erst am 4. Oktober zugestellt wurde. Aus diesem Grund wurden die Ansprüche der Frau von der Geschäftsführung der Klinik zurückgewiesen. Dies führte wiederum dazu, dass die Frau die Deutsche Post AG verklagte.

Das Unternehmen versuchte sich zu wehren, indem es erklärte, dass die rechtzeitige Zustellung wegen des nicht beschrifteten Briefkastens unmöglich war. Dies wurde von dem Gericht abgewiesen. Nach Ansicht der Richter war der Zusteller verpflichtet, eine Auskunft an der rund um die Uhr besetzten Pforte einzuholen.

Demnach entschied das Gericht, dass die Post den Frachtvertrag nicht erfüllt hatte und gegenüber der Klägerin einen Schadenersatz von knapp 18.000 Euro zahlen muss.

Foto: de.wikipedia.org

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