Einheitliche Kabotageregeln gelten ab dem 14. Mai 2010

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26.04.2010

Ab dem 14. Mai 2010 treten in Kraft einheitliche Kabotagebestimmungen für alle EU-Länder.

Die EU-Verordnung 1072/2009 sieht vor, dass jeder Verkehrsunternehmer, eine Gemeinschaftslizenz besitzt und dessen Fahrer, wenn er Staatsangehöriger eines Drittlandes ist, eine Fahrerbescheinigung mit sich führt, unter bestimmten Bedingungen Kabotagefahrten durchführen darf.

Die Transportunternehmen sind berechtigt, im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung aus einem anderen Mitgliedstaat oder Drittland in den Aufnahmemitgliedstaat nach Auslieferung der Güter bis zu drei Kabotagetransporte mit demselben Fahrzeug oder im Fall von Fahrzeugkombinationen mit dem KFZ desselben Fahrzeugs durchzuführen.

Dabei ist hervorzuheben, dass die letzte Entladung, bevor der Aufnahmemitgliedstaat verlassen wird,  innerhalb von sieben Tagen nach der letzten Entladung der in den Aufnahmemitgliedstaat eingeführten Lieferung erfolgen muss.

Kabotagetransporte im Anschluss an einen grenzüberschreitenden Transport dürfen erst nach vollständiger Entladung des Fahrzeugs durchgeführt werden.

Die neuen Kabotageregeln sind Bestandteil des Road Package, das am 14. November 2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde und aus drei Verordnungen besteht.

Während die Kabotageregeln schon ab dem 14. Mai 2010 gelten, werden die übrigen Bestimmungen der EU-Verordnungen 1072/2009 und der 1071/2009 erst am 4. Dezember 2011 wirksam. 

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.verkehrsrundschau.de/einheitliche-kabotageregeln-in-der-eu-937661.html