Null-Emissions-Stadtlogistik

Neue Regeln für Umweltzonen in den Niederlanden. Größere Flexibilität und neues Verkehrszeichen

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Ab dem 1. Januar 2026 treten Änderungen der Vorschriften zu Null-Emissions- und Umweltzonen in Kraft, die sowohl neue Ausnahmen als auch ein neues, einheitliches Verkehrszeichen umfassen. Ziel der Änderungen ist es, die Transparenz, Flexibilität und Harmonisierung der Vorschriften zu erhöhen sowie die Planung für Investitionen in emissionsarme Fahrzeuge für Unternehmen zu erleichtern.

Die neuen Regeln führen einen nationalen Umfang für bestimmte Ausnahmen ein, verlängern die Dauer von Erleichterungen für neue Fahrzeuge, die noch nicht in Null-Emissions-Versionen verfügbar sind, und geben neue Schwellenwerte für diese Fahrzeuge an. In der Zwischenzeit werden Gemeinden alte Verkehrszeichen durch ein neues ersetzen, das über Einreisebeschränkungen für spezifische Fahrzeugkategorien informiert.

Wirtschaftliche und Netzüberlastungsausnahmen

Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass Ausnahmen ab 2026 automatisch landesweit gelten, und nicht nur innerhalb der Grenzen einer einzelnen Gemeinde, wie es derzeit der Fall ist. Unternehmen, die diese Erleichterung in Anspruch nehmen möchten, sollten bis Januar warten, um Anträge zu stellen, um von dem landesweiten Umfang der Ausnahme profitieren zu können.

Außerdem wurde eine neue Ausnahme für Situationen eingeführt, in denen das Fahrzeug aufgrund von Netzüberlastung nicht an ein Ladegerät angeschlossen werden kann. Bestehende Ausnahmen können kostenlos verlängert werden und sind nach Verlängerung landesweit gültig.

Mehr Zeit für neue nicht-Nullemissionsfahrzeuge

Für Fahrzeuge, die noch nicht in Null-Emissions-Versionen verfügbar sind, wird der Befreiungszeitraum je nach Fahrzeugtyp verlängert – bis zu sie­ben, zehn oder dreizehn Jahre. Dies ermöglicht es Unternehmen, die Fahrzeugabschreibung realistisch zu planen, um den Druck einer schnellen Flottenerneuerung zu vermeiden. Die neuen Schwellenwerte treten am 1. Januar 2026 in Kraft und werden zweimal im Jahr aktualisiert, am 1. Januar und 1. Juli.

Anträge auf Ausnahmen für neue Fahrzeuge können bereits vor der Anmeldung bei der RDW per E-Mail eingereicht werden. Dadurch kann das Fahrzeug sofort nach Erhalt verwendet werden, ohne auf den formellen Registereintrag warten zu müssen.

Neues Verkehrszeichen für Null-Emissions- und Umweltzonen

Ab dem 1. Januar 2026 wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt, das die aktuellen Markierungen für Null-Emissions- und Umweltzonen ersetzt. Das Schild besteht aus zwei Teilen: Der obere Teil informiert über die Einreise in eine Zone mit Fahrverbot für ausgewählte emissionsproduzierende Fahrzeuge, und der untere Teil gibt an, welche Fahrzeugkategorien ausgenommen sind und welche Emissionsstandards oder Kraftstoffarten gelten.

Die Gemeinden haben Zeit, alte Schilder vom 1. Januar bis 1. Juli 2026 auszutauschen. Bis dahin bleibt die bestehende Beschilderung gültig. Das neue Schild ändert die derzeitigen Einreiseregeln für die Zonen nicht – es soll lediglich für mehr Transparenz sorgen und das System auf zukünftige Erweiterungen mit neuen Fahrzeugkategorien vorbereiten.

Transparenz und Zugang zu Informationen

Die Änderungen im System sollen eine vorhersehbarere Betriebsplanung für Unternehmen ermöglichen und die Nutzung von Ausnahmeregelungen erleichtern. Detaillierte Informationen zu Null-Emissionszonen und Ausnahmen sowie Kontakte zu Logistikmaklern finden Sie auf der Seite opwegnaarzes.nl.

Die neuen Vorschriften, die ab 2026 in Kraft treten, kombinieren Harmonisierung mit praktischer Flexibilität, sodass Transportunternehmen und Flottenbetreiber besser auf Umweltanforderungen langfristig reagieren können.

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