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EU ermahnt Deutschland. Wegen fehlender Lkw-Kontrollregeln

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Wegen der zögerlichen Umsetzung europäischer Verkehrskontroll-Regelungen hat die EU-Kommission Deutschland ermahnt. Der Europäische Gerichtshof kann in bestimmten Fällen die Zahlung von Strafgeldern anordnen.


Die Bundesrepublik habe nicht wie erforderlich Vorgaben zur Überprüfung der Verkehrstauglichkeit von Lastwagen umgesetzt, erklärte die EU-Kommission am Donnerstag.

In der fraglichen EU-Richtlinie geht es unter anderem um Vorgaben für unangekündigte Kontrollen von Lastwagen und Bussen am Straßenrand. Nicht mehr verkehrstüchtige Fahrzeuge sollen damit im Zweifelsfall schneller aus dem Verkehr gezogen werden können, berichtet die VerkehrsRundschau.

Der Europäische Gerichtshof kann Geldstrafen verhängen

Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit für eine Reaktion, sonst droht eine Strafe von der EU.

Die EU-Kommission kann den Fall an den Europäischen Gerichtshof verweisen. Dieser kann im Zweifelsfall wegen mangelnder Umsetzung europäischen Rechts Geldstrafen verhängen.

Nach den EU-Verträgen kann die Kommission rechtliche Schritte in Form von Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Länder einleiten, die das EU-Recht nicht umsetzen.

Quellen: verkehrsrundschau.de, handelsblatt.de

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