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EU-Zollreform beschlossen: Mehr Tempo im Zoll, aber neue Risiken für Spediteure

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Die EU hat sich auf die größte Reform der Zollunion seit 1968 geeinigt. Prozesse sollen digitaler und einheitlicher werden, vor allem im boomenden E-Commerce. Verbände begrüßen den Schritt, warnen aber vor erheblichen Haftungsrisiken für Spediteure.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Die EU bringt ihre Zollregeln grundlegend auf den neuesten Stand. Wie die Europäische Kommission am 26. März mitteilte, haben sich Europäisches Parlament und Rat auf eine umfassende Reform der Zollunion geeinigt. Ziel ist ein moderner, datengetriebener Zoll mit stärker harmonisierten Verfahren in allen Mitgliedstaaten.

Allerdings ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht vollständig abgeschlossen: Parlament und Rat müssen in den kommenden Wochen noch technische Details finalisieren, bevor die Reform endgültig verabschiedet werden kann.

Neue EU-Zollbehörde in Frankreich

Ein zentrales Element der Reform ist die Schaffung einer neuen EU-Zollbehörde (EUCA) mit Sitz in Lille (Frankreich). Sie soll künftig die Zollverfahren in allen 27 Mitgliedstaaten koordinieren, den Datenaustausch verbessern und das Risikomanagement auf EU-Ebene bündeln.

Ergänzt wird dies durch eine zentrale EU-Zolldatenplattform. Unternehmen sollen ihre Daten künftig nur noch einmal einreichen müssen, statt wie bisher über verschiedene nationale Systeme.

Gerade für international tätige Spediteure könnte das mittelfristig zu einfacheren und schnelleren Prozessen führen.

E-Commerce treibt die Reform

Hintergrund der Reform ist vor allem der massive Anstieg von Kleinsendungen im Onlinehandel. Laut Kommission gelangten 2025 rund 5,9 Milliarden Pakete mit geringem Wert in die EU.

Darauf reagiert die EU mit mehreren Maßnahmen:

  • Abschaffung der Zollfreigrenze unter 150 Euro
  • Einführung eines pauschalen Zolls von 3 Euro ab Juli 2026
  • zusätzliche Bearbeitungsgebühren ab spätestens November 2026

Zudem werden Onlineplattformen stärker in die Pflicht genommen: Sie gelten künftig als Einführer, müssen Zollinformationen frühzeitig bereitstellen und für die Einhaltung der Vorschriften haften. Bei systematischen Verstößen drohen Sanktionen von bis zu 6 Prozent des Importwerts.

Vereinfachungen für zuverlässige Unternehmen

Parallel sieht die Reform Erleichterungen für sogenannte „Trust & Check“-Händler vor. Unternehmen mit hoher Compliance sollen von vereinfachten Verfahren und weniger Kontrollen profitieren. Bestehende Programme wie der AEO-Status bleiben erhalten.

Für Spediteure bedeutet das: Wer mit verlässlichen Kunden arbeitet, kann künftig schneller durch die Zollabfertigung kommen.

Was sich für Spediteure konkret ändert

Für Spediteure bringt die Reform zwei Seiten mit sich.

Auf der einen Seite stehen Effizienzgewinne: Weniger nationale Sonderregeln, eine zentrale Datenbasis und perspektivisch schnellere Abfertigung könnten die operative Arbeit erleichtern.

Auf der anderen Seite wächst die Verantwortung, insbesondere bei der indirekten Zollvertretung. Hier treten Spediteure häufig im Namen ihrer Kunden gegenüber den Behörden auf, ohne den Wareninhalt oder die Deklaration vollständig kontrollieren zu können.

Genau an diesem Punkt sehen Branchenverbände Risiken.

DSLV und CLECAT warnen vor Haftungsrisiken

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt die Reform grundsätzlich, warnt jedoch vor einer problematischen Haftungsverteilung.

„Verantwortung wird nach dem Prinzip der Greifbarkeit verteilt, nicht nach Verschulden“, kritisiert Jutta Knell, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des DSLV.

Der indirekte Zollvertreter könne als „einzige verantwortliche Person“ herangezogen werden, auch wenn er keinen Einfluss auf die tatsächlichen Angaben oder den Wareninhalt habe.

Besonders kritisch ist aus Sicht des Verbands die Verbindung zur E-Commerce-Reform: Speditionen könnten künftig für Verstöße großer Onlineplattformen haften, wenn sie deren Sendungen zollrechtlich vertreten.

Gemeinsam mit dem europäischen Dachverband CLECAT fordert der DSLV deshalb eine klare Zuweisung der Verantwortung an die tatsächlichen Marktakteure. Zudem kritisiert der Verband, dass zentrale Verfahrensdetails und Umsetzungsvorschriften bislang noch fehlen.

Umsetzung bis 2034 – erste Änderungen schon 2026

Die Reform wird schrittweise umgesetzt. Erste Maßnahmen im E-Commerce greifen bereits ab Sommer 2026.

Die strukturellen Änderungen folgen über mehrere Jahre:

  • Start der EU-Zollbehörde ab 2027
  • Start der Datenplattform für E-Commerce ab 1. Juli 2028
  • vollständige Öffnung für alle Unternehmen ab 2031
  • vollständige Umsetzung des Systems bis 2034

Damit wird klar: Der Umbau der Zollunion ist ein langfristiges Projekt, mit ersten unmittelbaren Auswirkungen, aber voller Wirkung erst in den kommenden Jahren.

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