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Europa: LKW-Fahrverbote im Mai 2024. Frankreich hebt Beschränkungen auf [Update]

Die französische Regierung hat beschlossen, das LKW-Fahrverbot an einem der Mai-Feiertage aufzuheben. Ungarn hingegen hat die Beschränkung verkürzt. Wir nennen die Feiertagsfahrverbote, die abgesehen von den Beschränkungen an Sonn- und Samstagen im Mai gelten werden.

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[Update 15. Mai 2024 – siehe Ungarn]

Dieses Jahr fallen sowohl Christi Himmelfahrt als auch Fronleichnam in den Mai. In Frankreich haben die Behörden beschlossen, die alljährlich an Christi Himmelfahrt geltende Beschränkung des LKW-Verkehrs aufzuheben (ein bewegliches Fest, das in diesem Jahr auf den 9. Mai fällt).

Gemäß dem französischen Dekret vom 9. April 2024 unterliegen Lastkraftwagen über 7,5 t ab dem 9. Mai dieses Jahres keiner Verkehrsbeschränkung mehr. Im Zusammenhang mit dem Tag der Arbeit, der am 1. Mai gefeiert wird, wird der LKW-Verkehr bereits am 30. April zum Stehen kommen.

Deutschland

In Deutschland gilt an Feiertagen ein Fahrverbot für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und für LKW mit Anhängern. Zusätzlich zu den Sonntagsfahrverboten dürfen LKW an den folgenden Feiertagen in Deutschland im Mai nicht fahren:

  • 1. Mai (Tag der Arbeit) von 0:00 Uhr bis 22,
  • 9. Mai (Christi Himmelfahrt) von 0:00 bis 22 Uhr,
  • 20. Mai (Pfingsten) von 0:00 bis 22 Uhr,
  • 30. Mai (Fronleichnam) von 0:00 bis 22 Uhr (nur in den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland).

Luxemburg

In Luxemburg gilt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t mit oder ohne Anhänger. An Samstagen ist der LKW-Verkehr von 21:30 bis 24 Uhr in Richtung Frankreich und von 23:30 bis 24 Uhr in Richtung Deutschland eingeschränkt, an Sonntagen von 0:00 bis 21:45 Uhr auf allen Straßen:

  • 30. April von 21:30 bis 24 Uhr in Richtung Frankreich und von 23:30 bis Mitternacht in Richtung Deutschland,
  • 1. Mai (Tag der Arbeit) von 0.00 bis 21.45 Uhr,
  • 8. Mai von 0:00 bis 24 Uhr in Richtung Frankreich und von 23:30 bis Mitternacht in Richtung Deutschland,
  • 9. Mai (Europatag) von 0:00 bis 21:45 Uhr,
  • 18. Mai von 21:30 bis 24 Uhr in Richtung Frankreich und von 23:30 bis Mitternacht in Richtung Deutschland,
  • 19. Mai (Pfingsten) von 0:00 bis 24 Uhr in Richtung Frankreich und von 0:00 bis 21:45 Uhr und von 23:30 bis 24 Uhr in Richtung Deutschland,
  • 20. Mai (Pfingsten) von 0:00 bis 21:45 Uhr,
  • 30. Mai (Fronleichnam) von 0.00 bis 21.45 Uhr.

Frankreich

In Frankreich gelten Verkehrsbeschränkungen für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen, mit Ausnahme von Spezialfahrzeugen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Außer an Feiertagen gelten in diesem Land auch an Samstagen (von 22:00 bis 24:00 Uhr) und Sonntagen (von 0:00 bis 22:00 Uhr) Beschränkungen. Hier sind die Daten der Fahrverbote an Feiertagen:

  • 30. April von 22 Uhr bis Mitternacht,
  • 1. Mai (Tag der Arbeit) von 0.00 bis 22.00 Uhr,
  • 7. Mai von 22:00 bis 24 Uhr,
  • 8. Mai (Tag des Sieges) von 0.00 bis 22 Uhr,
  • 18. Mai ab 22:00 Uhr
  • 19. Mai von 0:00 bis 24 Uhr,
  • 20. Mai (Pfingsten) von 0:00 bis 22 Uhr.

Österreich

In Österreich gelten Verkehrsbeschränkungen für Lastzüge mit Anhängern mit einer Zugmaschine oder einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Zusätzlich zu den Verkehrsbeschränkungen an Samstagen und Sonntagen gelten im kommenden Monat die folgenden Feiertagsbeschränkungen:

  • 1. Mai (Tag der Arbeit) von 0:00 bis 22,
  • 9. Mai (Christi Himmelfahrt) von 0:00 bis 22 Uhr,
  • 20. Mai (Pfingsten) von 0:00 bis 22 Uhr,
  • 30. Mai (Fronleichnam) von 0:00 bis 22 Uhr.

Tschechische Republik

In der Tschechischen Republik gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t. Zusätzlich zu den Sonntagsfahrverboten von 13 bis 22 Uhr gibt es in der Tschechischen Republik an zwei Tagen im Mai Feiertagseinschränkungen:

  • 1. Mai (Tag der Arbeit) von 13h bis 22h,
  • 8. Mai (Tag des Sieges) von 13 Uhr bis 22 Uhr.

Polen

Die Fahrverbote gelten für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 12 Tonnen an folgenden Tagen mit Ausnahme von Fahrzeugen, die nach einem internationalen Transport ins Land zurückkehren:

  • 30. April von 18.00 bis 22.00 Uhr,
  • 1. Mai (Tag der Arbeit) von 8.00 bis 22.00 Uhr
  • 2. Mai von 18.00 bis 22.00 Uhr
  • 3. Mai (Tag der Verfassung am 3. Mai) von 8.00 bis 22.00 Uhr
  • 18. Mai von 18.00 bis 22.00 Uhr
  • 19. Mai (Pfingsten) von 8.00 bis 22.00 Uhr
  • 29. Mai von 18.00 bis 22.00 Uhr
  • 30. Mai (Fronleichnam) von 8.00 bis 22.00 Uhr.

Italien

In Italien gelten Verkehrsbeschränkungen für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen für den Transport von Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Zusätzlich zu den sonntäglichen Beschränkungen von 9 bis 22 Uhr gilt am Tag der Arbeit ein Fahrverbot:

  • 1. Mai von 9.00 bis 22.00 Uhr.

Kroatien

Die kroatischen Fahrverbote gelten für Lkw und Konvois mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit Anhängern von mehr als 14 Metern Länge. LKW dürfen auf bestimmten Straßen nicht fahren am:

  • 30. April von 15 Uhr bis 23 Uhr,
  • 1. Mai (Tag der Arbeit) von 14.00 bis 23.00 Uhr,
  • 29. Mai von 15.00 bis 23.00 Uhr,
  • 30. Mai (Tag der Staatsgründung) von 14 bis 23 Uhr.

Slowenien

In Slowenien sind schwere Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen verboten. An Sonn- und Feiertagen dürfen schwere Lastkraftwagen nicht auf den Straßen fahren:

  • 1. Mai von 8.00 bis 22.00 Uhr,
  • 2. Mai von 8.00 bis 22.00 Uhr.

Slowakei

Slowakische Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen gelten für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit Anhänger oder Sattelauflieger. Sie dürfen an den beiden Feiertagen nicht auf slowakischen Straßen fahren:

  • 1. Mai (Tag der Arbeit) von 0:00 bis 22.
  • 8. Mai (Tag des Sieges) von 0:00 bis 22.

Ungarn

In Ungarn gelten Fahrverbote für schwere Lastkraftwagen, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern über 7,5 t. Auf Antrag der ungarischen Transportorganisation MKFE hat das Verkehrsministerium die Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Feiertag der Arbeit verkürzt. Zudem wurde das Pfingstfahrverbot verkürzt – es gilt nun erst ab 6 Uhr morgens.Die ungarischen Fahrverbote, außer an Sonntagen und Samstagen, bleiben in Kraft:

  • 1. Mai von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr,
  • 20. Mai (Pfingsten) von 6 Uhr bis 22 Uhr.

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