Foto: Agnieszka Kulikowska-Wielgus/trans.iNFO

Lkw-Fahrverbote im August in Europa: Diese Feiertage sind relevant

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Im August führen zusätzliche Feiertage in mehreren europäischen Ländern zu weiteren Lkw-Fahrverboten - zusätzlich zu den üblichen Wochenend- und Sommerregelungen. Besonders rund um Mariä Himmelfahrt kann es auf wichtigen Transitachsen eng werden. Disponenten und Fahrer sollten die Termine daher frühzeitig in die Tourenplanung einbeziehen.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Die folgende Übersicht zeigt die bislang angekündigten, feiertagsbedingten Fahrverbote im August. Den Auftakt macht der 1. August.

1. August (Samstag)

Schweiz – 00.00 bis 24.00 Uhr. Gilt am Schweizer Nationalfeiertag für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.

5. August (Mittwoch)

Kroatien – 14.00 bis 23.00 Uhr. Anlass ist der nationale Dankestag. Betroffen sind schwere Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen sowie Lkw und Fahrzeuge mit Anhänger, wenn die Gesamtlänge mehr als 14 Meter beträgt.

14. August (Freitag)

Frankreich – 22.00 bis 24.00 Uhr. Gilt für Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.

Luxemburg – Richtung Deutschland: 23.30 bis 24.00 Uhr; Richtung Frankreich: 21.30 bis 24.00 Uhr. Betroffen sind Fahrzeuge über 7,5 Tonnen – mit oder ohne Anhänger.

Polen – 18.00 bis 22.00 Uhr. Gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen.

15. August (Samstag)

Österreich – 00.00 bis 22.00 Uhr. Betroffen sind Zugmaschinen mit Anhänger, wenn entweder die Zugmaschine oder der Anhänger mehr als 3,5 Tonnen wiegt, sowie Lkw und Sattelzüge über 7,5 Tonnen.

Kroatien – 14.00 bis 23.00 Uhr.

Frankreich – 00.00 bis 22.00 Uhr.

Luxemburg – 00.00 bis 21.45 Uhr.

Polen – 08.00 bis 22.00 Uhr.

Slowenien – 08.00 bis 22.00 Uhr. Gilt für Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.

Italien – 07.00 bis 22.00 Uhr. Betroffen sind Lkw und Fahrzeugkombinationen im Güterverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.

19. August (Mittwoch)

Ungarn – 22.00 bis 24.00 Uhr. Gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.

20. August (Donnerstag)

Ungarn – 00.00 bis 22.00 Uhr. Das Fahrverbot steht im Zusammenhang mit dem Stefanstag.

29. August (Samstag)

Slowakei – 00.00 bis 22.00 Uhr. Anlass ist der Jahrestag des Slowakischen Nationalaufstands.

Sommer- und Wochenendregeln nicht vergessen

Wichtig: Die Übersicht umfasst ausschließlich feiertagsbedingte Fahrverbote. In vielen Ländern gelten zusätzlich regelmäßige Wochenend- und Nachtfahrverbote sowie weitere saisonale Beschränkungen – unter anderem in Polen, Deutschland, Tschechien, Frankreich, Österreich, Ungarn und Italien.

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