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Fahrverbote für LKW im Oktober. Prüfen Sie, wo und wann diese zu erwarten sind

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Im Oktober feiern mehrere Länder der Europäischen Union ihre Nationalfeiertage. An diesen Tagen werden Fahrbeschränkungen für LKW gelten.

Die nächsten LKW-Fahrverbote gelten an folgenden Tagen:

28. September

Tschechien – (Tag der tschechischen Staatlichkeit) von 13.00 bis 22.00 Uhr. Diese Beschränkung umfasst Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse. Die Beschränkungen gelten auf Autobahnen, Schnellstraßen und an Straßen erster Klasse.

3. Oktober (Samstag)

Deutschland – (Tag der Deutschen Einheit) von 0:00 bis 22.00 Uhr. Mit Verboten sind Lastkraftwagen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse sowie Lastkraftwagen mit Anhängern ungeachtet deren Masse belegt.

7. Oktober (Mittwoch)

Kroatien – (Vorabend des Nationalfeiertags) von 15.00 bis 23.00 Uhr. In Kroatien gelten Verbote für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse sowie für Fahrzeuge mit Anhängern, die länger sind als 14 m.

8. Oktober (Donnerstag)

Kroatien – (Unabhängigkeitstag) von 14.00 bis 23.00 Uhr.

22. Oktober (Donnerstag)

Ungarn – (Vorabend des Nationalfeiertags) von 22.00 bis 24.00 Uhr. In Ungarn gilt das Verbot für Lastkraftwagen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse. Es gilt für das gesamte Straßen- und Autobahnnetz.

23. Oktober (Freitag)

Ungarn – (Unabhängigkeitstag) von 0.00 bis 22.00 Uhr

26. Oktober (Montag)

Österreich – (Nationalfeiertag Österreichs) von 0.00 bis 22.00 Uhr. Die Fahrverbote gelten für Sattelzugschlepper mit Anhängern mit zulässiger Gesamtmasse des Sattelzugschleppers oder des Anhängers über 3,5 t sowie für Lastkraftwagen, Gliedfahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

28. Oktober (Mittwoch)

Tschechien – (Tag der Entstehung eines selbstständigen tschechoslowakischen Staates) von 13.00 bis 22.00 Uhr

30. Oktober (Freitag)

 Kroatien – (Freitag vor dem Tag der Allerheiligen am Sonntag) von 15.00 bis 23.00 Uhr

31. Oktober (Samstag)

Slowenien – (Reformationstag) von 8.00 bis 21.00 Uhr. In Slowenien gelten Fahrverbote für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

Deutschland – (Reformationstag) von 0:00 bis 22.00 Uhr.

Der Feiertag wird nur in Brandenburg, Mecklenburg–Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen begangen.

1. November (Sonntag, Allerheiligen)

Österreich – von 0.00 bis 22.00 Uhr

Kroatien – von 14.00 bis 23.00 Uhr

Frankreich – von 0.00 bis 22.00 Uhr. In Frankreich gilt das Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

Luxemburg – von 0.00 bis 21.45 Uhr. Die Beschränkungen gelten für Fahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit oder ohne Anhänger.

Deutschland – von 0.00 bis 22.00 Uhr. Der Feiertag wird nur in folgenden Ländern begangen: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Im Falle zweier Feiertage, die nur in Teilen Deutschlands begangen werden, d.h. Reformationstag und Allerheiligen, kamen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zu einer Vereinbarung, in deren Rahmen sie die Fahrverbote einschränken. Nach Festlegungen der Amtsgewalt dieser Regionen wird für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen die Zeit des Fahrverbots an diesen Tagen von 6.00 bis 22.00 Uhr (am Feiertag in jeweiligem Land) eingeschränkt.

Ferner räumen beide Länder das Recht ein, mit Lastkraftwagen über wichtige Fernverkehrsstraßen A1, A2, A30, A31 und A33 von 6.00 bis 22.00 Uhr zu fahren. Diese Vorschrift soll auch gelten, wenn der Reformationstag bzw. der Allerheiligentag auf einen Sonntag fällt.

In unserem letzten Beitrag finden Sie eine Aufstellung der Strecken, welche an Feiertagen – am Reformationstag in Niedersachsen und am Allerheiligentag in Nordrhein-Westfalen – die Lastkraftwagen über 7,5 t benutzen können.

Polen – von 8.00 bis 22.00 Uhr. Die Beschränkungen gelten für Fahrzeuge über 12 Tonnen zulässige Gesamtmasse.

Slowakei – von 0.00 bis 22.00 Uhr werden keine Lastkraftwagen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse sowie keine Lastkraftwagen mit zulässiger Gesamtmasse 3,5 t mit Anhänger bzw. Auflieger fahren dürfen.

Slowenien – von 8.00 bis 21.00 Uhr

Ungarn – von 0.00 bis 22.00 Uhr

Italien – von 9.00 bis 22.00 werden keine Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse fahren dürfen.

Foto: trans.INFO

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