TransInfo

Frankreich: Euro 3- und Euro 4-LKW dürfen zwei wichtige Tunnel nicht mehr befahren

Lesezeit 2 Min.

Ab dem 30. September wird im französischen Tunnel an der Grenze zu Italien ein kategorisches Fahrverbot für Lastkraftwagen mit Abgasnormen Euro 3 und Euro 4 gelten. Bisher konnten solche Fahrzeuge nach dem Ausfüllen einer Sondererklärung den Tunnel befahren.

In den Tunneln Frejus und Mont Blanc trat am 1. Juli dieses Jahres das Fahrverbot für Euro 3- und Euro 4-Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen in Kraft. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie entschied sich GEIE TMB, der Verwalter der französischen Tunnel für die Einführung der sogenannten Übergangsfrist, die am 30. September des laufenden Jahres abläuft.

Von Anfang Juli bis Ende dieses Monats durften demnach Euro 3- und Euro 4-Lkw den Tunnel nur dann befahren, wenn eine Sondererklärung ausgefüllt und abgegeben wurde. In dem Dokument musste der Eigentümer des Fahrzeugs nachweisen, dass er aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht in ein umweltfreundlicheres Fahrzeug investieren konnte oder die erfolgte Bestellung eines neueren LKW nicht realisiert werden konnte.

Ab dem 1. Oktober ist es aber nicht mehr möglich, mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen und einer Klasse unter 5 Euro durch den Frejus-Tunnel zu fahren. Auch Sondererklärungen werden nicht mehr anerkannt.

Foto: Wikimedia/Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 

Tags