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Fronleichnam: In diesen EU-Ländern gelten Lkw-Fahrverbote

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Diese Woche wird am 11. Juni in mehreren EU-Ländern Fronleichnam gefeiert. Lkw-Fahrer müssen daher mit Fahrverboten in einigen Teilen Europas rechnen. In manchen Staaten wurden die Beschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie ausgesetzt. Aus diesem Grund haben wir für Sie eine Zusammenfassung der aktuellen Informationen zu den Fahrverboten für Lastkraftwagen erstellt.

In Deutschland haben aufgrund der Coronavirus-Pandemie alle Bundesländer, in denen normalerweise Lkw-Verbote am Fronleichnamtag gelten, diese aufgehoben. Dies bedeutet, dass Sie in: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland – weiterfahren dürfen.

10. Juni (Mittwoch, Tag vor Fronleichnam):
– Kroatien – von 15:00 bis 23:00 Uhr.
Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Sets mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und Lastkraftwagen sowie für Fahrzeuge mit Anhängern mit einer Länge von mehr als 14 m. Die Einschränkung gilt nur für bestimmte Strecken.

– Polen – in der Regel gelten in diesem Land auch Lkw-Fahrverbote auch am Vorabend des Feiertages – von 18:00 bis 22:00 Uhr. Das polnische Ministerium für Infrastruktur hat jedoch einen Verordnungsentwurf vorbereitet, laut dem dieses Verbot ausgesetzt wird. Derzeit befindet sich das Projekt in der Phase öffentlicher Konsultationen. Wir werden Sie informieren, sobald die Abweichung genehmigt wird.

11. Juni, Fronleichnam:

– Österreich – von 0:00 bis 22:00 Uhr. Die Beschränkung umfasst Sattelzüge mit Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t sowie sowie Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .

– Kroatien – von 14:00 bis 23:00 Uhr (nur auf bestimmten Strecken).

– Polen – von 08:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für schwere Nutzfahrzeuge über 12 Tonnen. Lkw, die aus dem Ausland zurückkehren, sind davon ausgenommen.

– Italien – von 0:00 Uhr bis 22:00 auf der Brennerautobahn. Das Verbot gilt für schwere Nutzfahrzeuge über 7,5 t.

Foto: Trans.INFO

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