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Gendarmerie in Frankreich wird verstärkte Kontrollen in Hinsicht auf die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen durchführen

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Die französische Gendarmerie hat eine Kontrollkampagne auf den Straßen in Frankreich gestartet. Ziel  ist es, zu prüfen, ob ausländische Frachtführer, die in Frankreich internationalen Diensteleistungen und Kabotagebeförderungen durchführen, die Anforderungen des Loi Macron erfüllen.

Zufolge dem Portal transportealdia.es wird die Gendarmerie prüfen, ob Kraftfahrer alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente vorweisen können.

Gemäß Dekret Nr. 2016-418 vom 7. April 2016 sollte die Dokumentation Folgendes beinhalten:

– eine gültige Entsendebescheinigung (attestation de détachement),

– Arbeitsvertrag ins Französische übersetzt,

– A-1-Zertifikat (obligatorisch  seit 1. April 2017).

Darüber hinaus muss jeder ausländische Arbeitgeber einen Vertreter für die Dauer der Entsendung des Arbeitnehmers nach Frankreich delegieren.

Höhere Strafen

Am 6. September ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Höhe der Strafgelder für die Verstöße gegen das Arbeitsrecht ändert. Besonders die Verwaltungsstrafen für Verstöße gegen die französischen Entsenderegelungen werden ab nun höher ausfallen. Das Gesetz sieht eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro vor, die dem Arbeitgeber für eine Verstoß auferlegt wird, d. h. 1.000 Euro mehr als zuvor. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen  innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren ab dem ersten Verstoß wird eine Geldstrafe von bis zu 6000 Euro verhängt.

Der Gesamtbetrag der Strafgelder darf jedoch gemäß dem Gesetz 500.000 nicht überschreiten.

Die neuen Bestimmungen werden nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt rechtskräftig, also in rund zwei Monaten.

Foto:Twittter.com/Actu17

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