TransInfo

In diesem Land könnte das Veröffentlichen von Unfallaufnahmen in den sozialen Medien künftig geahndet werden

Lesezeit 2 Min.

Die niederländischen Parteien CDA, PvdA und GroenLinks wollen das Veröffentlichen von Unfallaufnahmen in sozialen Medien sanktionieren. Die Parteien haben letzte Woche einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Parlament vorgelegt.

Das Veröffentlichen von Unfallaufnahmen in sozialen Medien könnte in den Niederlanden künftig geahndet werden. Dies fordern jedenfalls die niederländischen Parteien CDA, PvdA und GroenLinks , die letzte Woche einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Parlament vorgelegt haben. Die Parteien wollen, dass das Veröffentlichen von Unfallaufnahmen in sozialen Medien mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.750 Euro oder mit einem Freiheitsentzug von einem Jahr bestraft wird.

Laut den Initiatoren soll das neue Gesetz die Privatsphäre von Unfallopfern schützen. In den Niederlanden wurden Gaffer bisher nur für die Behinderung der Arbeit der Rettungsdienste bestraft, das Veröffentlichen von Unfallaufnahmen in den sozialen Medien war kein Grund zur Ahndung.

Es ist nicht hinnehmbar, dass so etwas passiert. Im Moment steht der Veröffentlichung von Fotos von Menschen, die Hilfe brauchen oder bei Unfällen ums Leben gekommen sind, nichts im Wege. Dies stellt eine inakzeptable Beeinträchtigung der Privatsphäre der Menschen dar und verursacht zusätzliches Leid für das Opfer oder seine Familienangehörigen, betont Madeleine van Toorenburg, Mitglied der CDA-Partei (Christian Democratic Appeal), die an dieser parlamentarischen Initiative beteiligt ist.

 

In Deutschland sind Unfallaufnahmen an sich nicht erlaubt und werden als Straftat geahndet und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden, da die Anfertigung solcher Aufnahmen laut § 201a des StGB “die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt”.

Foto: Pixabay/expresselblag/public domain

Tags