Viele Unternehmer unterliegen dem Irrglauben, dass Sanktionen nur für Unternehmen relevant seien, die direkt mit Russland oder Belarus handeln. Die Realität ist eine andere: Sanktionen sind heute ein elementarer Bestandteil betrieblicher Sorgfaltspflichten, mit zunehmender Relevanz für nahezu alle Wirtschaftsbereiche.
Die Europäische Union zeigt sich dabei kompromisslos: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Verstöße gegen Sanktionsregeln werden konsequent geahndet unabhängig davon, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig erfolgen.
Wer ist betroffen?
Nahezu alle Beteiligten der Lieferkette tragen heute Verantwortung für die Einhaltung von Sanktionen:
- Importeure müssen nachweisen, dass weder ihre Produkte noch deren Bestandteile aus sanktionierten Ländern stammen.
- Exporteure haften dafür, dass ihre Waren nicht über Drittländer an sanktionierte Empfänger gelangen.
- Logistikunternehmen können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie sanktionierte Güter transportieren oder Warnsignale ignorieren.
- Hersteller müssen die Herkunft ihrer Rohstoffe und Komponenten prüfen, auch wenn sie von langjährigen europäischen Lieferanten stammen.
- Infrastruktur-, Eisenbahn- oder Energieunternehmen stehen in der Verantwortung für die Aktivitäten ihrer Zulieferer und Subunternehmer, auch ohne eigene Sanktionsgeschäfte.
Sanktionen und Umgehung, ein wachsendes Problem
Die EU erweitert ihre Sanktionslisten kontinuierlich. Neue Güter, Technologien und Dienstleistungen unterliegen laufend neuen Beschränkungen. Gleichzeitig nimmt die Umgehung über Transitländer zu: In diesen „Herkunftswäschereien“ erhalten Produkte aus Russland oder Belarus gefälschte Ursprungsnachweise.
Die Folge: Ein dramatischer Anstieg von Ermittlungsverfahren. Die rund 6.000 Fälle in Deutschland sind dabei nur ein sichtbares Beispiel, ähnliche Entwicklungen zeigen sich EU-weit, insbesondere in Polen.
Verantwortlich sind nicht nur die Unternehmen selbst, auch Geschäftsführer und Eigentümer haften zunehmend persönlich.
Die Pflicht zur „Kein-russischer-Eingang“-Erklärung
Zentrales Kontrollinstrument ist die sogenannte „Kein-russischer-Eingang“-Erklärung, eine formale Bestätigung, dass weder das Produkt noch dessen Komponenten aus Russland oder Belarus stammen. Ohne diese Erklärung fehlt der Nachweis über die erforderliche Sorgfaltspflicht.
Das Risiko: Beschlagnahmungen, Zollverzögerungen und empfindliche Bußgelder. Diese Verpflichtung gilt auch für indirekte Zulieferungen. Wer etwa russische Rohstoffe über europäische Zwischenhändler bezieht, trägt dennoch die volle Verantwortung für deren Ursprung.
Sanktionen: Was bei Verstößen droht
Die Konsequenzen eines Verstoßes gegen EU-Sanktionen können gravierend sein:
- Verwaltungsmaßnahmen: Ablehnung von Zollerklärungen, Beschlagnahme oder Einzug von Waren.
- Strafrechtliche Konsequenzen: Hohe Geldbußen, strafrechtliche Verfolgung, persönliche Haftung von Geschäftsführung und Management.
- Wirtschaftliche Auswirkungen: Zahlungssperren, Vertragskündigungen, Verlust von Zertifizierungen und des AEO-Status.
- Reputationsschäden: Vertrauensverlust bei Kunden, Banken und Geschäftspartnern.
- Operative Risiken: Lieferkettenunterbrechungen, Mehrkosten für Lagerung und Transport, Störungen im Betriebsablauf.
Ein einziger Fehler in der Dokumentation oder Sorgfaltspflicht kann genügen, um strategische Geschäftspartner zu verlieren oder ganze Geschäftsmodelle in Frage zu stellen.









