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Foto: Ministero dell'Interno

In Italien werden mobile Tachokontrolle anders durchgeführt

Die italienische Polizei verwendet Fernüberwachungsgeräte auf eine etwas andere Weise als die Dienststellen in anderen europäischen Ländern. Diese Systeme werden bald in der gesamten Europäischen Union obligatorisch sein.

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In den meisten europäischen Ländern führen die Dienste stichprobenartige mobile Kontrollen mit DSRC-Systemen (Dedicated Short Range Communication) durch, die für mobile Kontrollen ausgerüstet sind. Die Italiener hingegen platzieren DSRC-Module dauerhaft an ausgewählten Punkten des Straßennetzes.

Ein solches System zur Vorabkontrolle von Lastkraftwagen, welches die Polizei auf Unregelmäßigkeiten in den Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers aufmerksam macht, ist bereits auf der Autobahn A1 bei Fiorenzuola (dem Abschnitt zwischen Piacenza und Parma in Norditalien) und auf der A14 Rimini Süd in Betrieb, berichtet uominietrasporti.it. Fernüberwachungssysteme für Fahrtenschreiber sollen auch auf der italienischen A1 zwischen Mailand und Neapel bei Casale und auf der A4 zwischen Mailand und Brescia zum Einsatz kommen.

Das System, das die italienischen Dienste im Rahmen eines Pilotprojekts namens Falco einsetzen, heißt DSRC RTM Visual. Es ermöglicht es, vermeintliche Anomalien in der neuen Generation von Fahrtenschreibern aus der Ferne zu erkennen. Die Software sucht dann bei weiteren Kontrollen nach Auffälligkeiten bei den Lenk- und Ruhezeiten und Manipulationen am Aufzeichnungsgerät.

Das Gerät, das in der Fachsprache als “Pre-Selector” bezeichnet wird, optimiert die Arbeit der Beamten. Denn die Kontrollbeamten halten nur die Fahrzeuge zur Kontrolle an, bei denen das System Unregelmäßigkeiten festgestellt hat.

Fahrtenschreiber-Fernkontrollen in der gesamten EU

In Kürze werden alle EU-Länder die Fernüberwachung von Fahrtenschreibern einführen müssen. Bis zum 19. August 2024 müssen alle Verkehrskontrollbehörden in der EU mit Geräten für das Fernauslesen der RTM-Parameter über DSRC ausgestattet sein.

Mit den intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Generation können 25 RTM-Parameter heruntergeladen werden, statt 19 wie bei den intelligenten Fahrtenschreibern der ersten Generation. Zusätzlich zu den Fehlern, die auf eine Manipulation hindeuten, werden die neuen Geräte Informationen von den DSRC-Systemen herunterladen, wie z. B. – ob der Fahrer derzeit seine Lenkzeit überschreitet: kontinuierlich, täglich, wöchentlich oder sogar zweiwöchentlich. Folglich wird die Erkennungsrate von Verstößen auf den Straßen der gesamten Europäischen Union viel höher sein.

Gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr dürfen nur Daten aus der Ferne übertragen werden, die für gezielte Straßenkontrollen von Fahrzeugen erforderlich sind, deren Fahrtenschreiber manipuliert oder missbraucht wurde. Für den intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Generation gilt dies für insgesamt 19 Parameter.

Dabei müssen sie sich auf bestimmte aufgezeichnete Ereignisse oder Daten beziehen, wie zum Beispiel:

  • letzter Verstoßversuch gegen die Sicherheitsvorschriften,
  • längste Stromunterbrechung,
  • Sensorfehler,
  • Geschwindigkeits- oder Streckendatenfehler,
  • Datenkonflikt im Zusammenhang mit der Fahrzeugbewegung,
  • Fahren ohne gültige Karte,
  • Einstecken der Karte während der Fahrt,
  • Zeiteinstellungsdaten,
  • Kalibrierungsdaten (einschließlich der Daten der letzten beiden Kalibrierungen),
  • Fahrzeugkennzeichen,
  • vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Geschwindigkeit.

Die neue Version des intelligenten Fahrtenschreibers liefert zusätzlich Informationen über:

  • der Zeitpunkt der letzten bestätigten Position des Fahrzeugs,
  • die ununterbrochene Lenkzeit,
  • die längste Tageslenkzeit im laufenden und im vorangegangenen Zeitraum,
  • längste Tageslenkzeit in der laufenden Woche,
  • wöchentliche Lenkzeit,
  • zweiwöchentliche Lenkzeit.

 

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