Der österreichische Automobilclub ÖAMTC warnt vor Internetseiten, die kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten und Informationen über die Gebühren ganz unten in Minischrift verstecken.
Eine Kostenpflicht wurde zwar auf der Internetseite vermerkt, aber war sehr schwer zu bemerken, befand sich nämlich ganz unten, versteckt in Minischrift.
Der Jurist des ÖAMTC hebt hervor, dass man in einem solchen Fall nicht zahlen sollte. Auch wenn weitere Mahnschreiben und Klagsdrohungen in dem Briefkasten liegen.
Die Rechtslage
Solche kostenpflichtigen Internet-Verträge sind dann nichtig, wenn die Kostenpflicht versteckt ist und insbesondere erst nach Scrollen der Seite ersichtlich ist, verweist der ÖAMTC. Auch ein bloßer Hinweis in den Geschäftsbedingungen reicht nicht. Überdies entspricht in den allermeisten Fällen die Rücktrittsbelehrung nicht dem Konsumentenschutzgesetz, so dass jedenfalls ein Rücktritt binnen drei Monaten erfolgen kann.
Welche Ratschläge hat also der ÖAMTC für Internetnutzer, wenn eine ähliche Falle zugeschnappt hat?
1. Höchstes Misstrauen, wenn Sie Ihre Daten angeben sollen! Von Internet-Gaunern wird jedes denkbare Thema genutzt.
2. Nicht einschüchtern lassen!
3. Bei der ersten Zahlungsaufforderung energisch widersprechen und sicherheitshalber den Rücktritt erklären!
Musterschreiben gibt’s in der ÖAMTC-Rechtsabteilung.
Der ÖAMTC weist auch darauf hin, dass ihm kein einziger Fall bekannt ist, wo tatsächlich geklagt wurde.
Autor: Agnieszka Sterniak
Ursprung: http://www.oeamtc.at/?type=article&id=1142505&dynamic=1&menu_active=0316&cmp=sfd&hppos;=