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Fahrer sind keine Lagerarbeiter. Bußgelder fürs Beladen geplant

Lesezeit 4 Min.

Ein vom rumänischen Senat verabschiedeter Gesetzesentwurf würde es rechtswidrig machen, LKW-Fahrer dazu zu verpflichten, die von ihnen transportierten Güter zu be- oder entladen und für Verstöße Geldbußen von 10.000 bis 30.000 Lei (ca. 1.962 bis sogar 5.886 Euro) vorsehen.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Dem Vorschlag zufolge wäre jeder Versuch, solche Pflichten über Arbeitsverträge, Transportverträge, interne Anweisungen oder Anforderungen von Kunden oder Vermittlern aufzuerlegen, rechtswidrig – außer bei bestimmten Formen des Spezialtransports.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Be- und Entladen der transportierten Güter je nach Fall durch den Begünstigten des Transports, den Lieferanten/Verlader oder Vermittler zu erfolgen hat und zwar im Einklang mit den Regeln für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Das Verbot würde nicht für Spezialtransporte gelten, bei denen das Be-/Entladen als integraler Bestandteil der Leistung gilt. Der Text nennt ausdrücklich Beispiele, darunter Schüttguttransporte, Kraftstofftransporte, Fahrzeugtransporte sowie Lebendtiertransporte.

Jede Vertragsklausel oder interne Regelung, die Fahrer zum Be- oder Entladen von Gütern außerhalb der zulässigen Ausnahmen verpflichtet, wäre nach dem Entwurf nichtig.

Geldbußen und Kontrolle

Verstöße würden als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße von 10.000 bis 30.000 Lei (ca. 1.962 bis 5.886 Euro) geahndet, die gegen die verantwortliche Partei verhängt wird (je nach Fall etwa gegen den Verreir, den Transportkunden/Begünstigten, den Verlader/Lieferanten oder Vermittler).

Für die Durchsetzung wäre Rumäniens Arbeitsinspektorat (Inspecția Muncii) zuständig. Es hätte die Befugnis, Unterlagen anzufordern und Kontrollen sowohl in den Betriebsstätten der Unternehmen als auch an Be-/Entladestellen durchzuführen.

Solche Kontrollen sind auch in anderen europäischen Regionen ein zentrales Instrument, um Vorschriften im Straßengüterverkehr durchzusetzen.

Wann tritt die Regelung in Kraft?

Sollte der Entwurf Gesetzeskraft erlangen, träte er 30 Tage nach Veröffentlichung im nationalen Amtsblatt (Monitorul Oficial) in Kraft. Das Arbeitsministerium hätte anschließend 90 Tage Zeit, entsprechende Durchführungsbestimmungen zu erlassen.

Dem Dokument zufolge gilt der Gesetzentwurf im Senat in seiner ursprünglichen Fassung gemäß Artikel 75 Absatz 2 der Verfassung als angenommen – ein Verfahren, das greift, wenn die Entscheidungsfrist des Senats abläuft.

Hohe Bußgelder auch in anderen EU-Staaten

In mehreren europäischen Staaten wurde die Mitwirkung von LKW-Fahrern beim Be- und Entladen bereits deutlich eingeschränkt. So wurde in Portugal 2021 die Hauptverantwortung grundsätzlich auf Verlader/Absender oder Empfänger übertragen. Diese müssen geschultes Personal einsetzen. Ist der Frachtführer zuständig, dürfen die Arbeiten nicht vom Fahrer selbst, sondern nur von qualifizierten Arbeitskräften ausgeführt werden. Zudem wurde die maximale Wartezeit auf zwei Stunden begrenzt. Wird diese überschritten, besteht ein Anspruch auf Entschädigung.

Nur in eng definierten Ausnahmefällen – etwa im Verteilerverkehr unter bestimmten Bedingungen, bei Umzügen oder bei Spezialtransporten wie Kraftstoff-, Schüttgut- oder Fahrzeugtransporten, ist eine Beteiligung des Fahrers zulässig. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Auch Spanien hat seit dem 2. September 2022 ein entsprechendes Verbot eingeführt. Fahrer von LKW über 7,5 Tonnen dürfen dort in der überwiegenden Zahl der Fälle keine Lade- oder Entladetätigkeiten übernehmen. Ausnahmen bestehen unter anderem beim Lebendtiertransport, bei Umzügen, bei sehr kleinen Sendungen, bei Tankentladungen oder beim Einsatz von Kippfahrzeugen.

Darüber hinaus besteht dort bereits nach einer Stunde Wartezeit ein Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Verlader. Unternehmen, die Fahrer dennoch zum Be- oder Entladen verpflichten, riskieren Bußgelder von bis zu 4.600 Euro.

Auch in Frankreich wurde das Thema diskutiert. 2023 forderte der Branchenverband OTRE verbindliche Regeln zur Verlagerung der Verantwortung auf Absender und Empfänger sowie strengere Vorgaben zu Wartezeiten und Entschädigungen. Verbindliche nationale Regelungen wurden bislang jedoch nicht umgesetzt.

Parallel werden auf EU-Ebene weitere regulatorische Fragen im Straßengüterverkehr verhandelt, unter anderem zu Gewichten und Abmessungen von Fahrzeugen.

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