Seit dem 1. Juni 2026 können Transportunternehmen und andere Nutzer italienischer Autobahnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung der gezahlten Maut beantragen. Voraussetzung ist, dass erhebliche Verzögerungen durch geplante Baustellen oder Fahrstreifensperrungen entstanden sind. Die neue Regelung gilt zunächst auf Autobahnabschnitten, die vollständig von einem teilnehmenden Betreiber verwaltet werden, und wurde inzwischen auch auf die vielbefahrene Brennerautobahn A22 ausgeweitet.
Für den internationalen Straßengüterverkehr ist das besonders interessant: Gerade auf wichtigen Nord-Süd-Korridoren führen langwierige Baustellen regelmäßig zu erheblichen Zeitverlusten und zusätzlichen Kosten.
Erstattung nur bei planbaren Baustellen
Ein Anspruch besteht ausschließlich dann, wenn die Verzögerung auf geplante Baustellen zurückzuführen ist.
Keine Rückerstattung gibt es dagegen bei:
- Verkehrsunfällen,
- Notfallbaustellen,
- Demonstrationen,
- außergewöhnlichem Ferienverkehr,
- Unwettern oder
- Staus vor Mautstationen.
Ob eine Erstattung gewährt wird und in welcher Höhe, berechnet das System automatisch anhand der Vorgaben der italienischen Verkehrsregulierungsbehörde (ART). Berücksichtigt werden unter anderem die Streckenlänge, die Art der Baustelle sowie der tatsächlich entstandene Zeitverlust.
Eigene Berechnung für den Schwerverkehr
Für Lastkraftwagen gelten andere Berechnungsgrundlagen als für Pkw.
Während für Pkw eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von rund 100 km/h angesetzt wird, erfolgt die Berechnung beim Güterverkehr in der Regel auf Basis von 70 km/h. Dadurch sollen die tatsächlichen Betriebsbedingungen des Schwerverkehrs berücksichtigt werden.
Je nach Länge der Strecke können bereits vergleichsweise geringe Verzögerungen ausreichen, damit eine teilweise Erstattung der Maut gewährt wird.
So funktioniert die Erstattung für Transportunternehmen
Für Speditionen dürfte die praktische Abwicklung deutlich einfacher sein als für Gelegenheitsfahrer.
Unternehmen, die elektronische Mautsysteme wie Telepass, DKV, UTA oder vergleichbare On-Board-Units nutzen, können ihre Fahrzeuge beziehungsweise Mautgeräte im Cashback-System des jeweiligen Autobahnbetreibers registrieren.
Ist das Kennzeichen oder die Mautbox hinterlegt, erkennt das System berechtigte Fahrten automatisch. Die Rückerstattungen werden anschließend gesammelt gutgeschrieben, ohne dass für jede einzelne Fahrt ein separater Antrag erforderlich ist.
Alternativ können Unternehmen die Erstattung auch ohne vorherige Registrierung beantragen. Hierfür genügt der Mautbeleg sowie eine E-Mail-Adresse. Der Antrag kann wenige Stunden nach der Fahrt über das Cashback-Portal des jeweiligen Betreibers eingereicht werden. Anschließend lässt sich der Bearbeitungsstand online verfolgen.
Zunächst nur auf bestimmten Autobahnen
Die Regelung gilt derzeit ausschließlich auf Strecken, die vollständig von einem teilnehmenden Betreiber verwaltet werden. Dazu gehört insbesondere Autostrade per l’Italia, die rund die Hälfte des italienischen Autobahnnetzes betreibt.
Auch die Brennerautobahn A22 bietet seit Beginn der Hauptreisezeit ein vergleichbares System zur Mautrückerstattung an. Gerade dort kommt es aufgrund zahlreicher Baustellen regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen im internationalen Güterverkehr.
Ab 1. Dezember 2026 soll die Regelung nach Angaben der italienischen Behörden auch auf Fahrten ausgeweitet werden, die Autobahnen mehrerer Betreiber umfassen.
Wo Unternehmen die Erstattung beantragen können
Für Fahrten auf dem Netz von Autostrade per l’Italia stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- das Cashback-Portal des Betreibers,
- die Muovy-App.
Registrierte Nutzer erhalten berechtigte Erstattungen automatisch. Nicht registrierte Nutzer können einzelne Fahrten anhand ihres Mautbelegs nachträglich beantragen.
Für Fahrten auf der Brennerautobahn A22 erfolgt die Antragstellung über das Rückerstattungsportal der Autobrennero AG.
Teil einer umfassenden Reform des Mautsystems
Die neue Cashback-Regelung ist Teil einer umfassenderen Reform des italienischen Mautsystems.
Nach Angaben der italienischen Verkehrsregulierungsbehörde sollen Autobahngebühren künftig stärker an den tatsächlichen Investitionen der Betreiber sowie an der Qualität der Infrastruktur ausgerichtet werden. Zudem werden variable Mautmodelle diskutiert, bei denen künftig unter anderem Verkehrsaufkommen, Tageszeit oder die CO2-Klasse eines Fahrzeugs Einfluss auf die Gebühren haben könnten.
Gleichzeitig sollen Nutzer künftig besser über Baustellen, Verkehrsfluss, Fahrzeiten und die Berechnung der Maut informiert werden.
In Deutschland derzeit kein vergleichbares Modell
Für deutsche Transportunternehmen dürfte die italienische Regelung zwangsläufig Vergleiche aufwerfen. Schließlich verursachen auch hierzulande Baustellen regelmäßig erhebliche Zeitverluste und zusätzliche Kosten im Güterverkehr.
Ein vergleichbares Erstattungsmodell existiert in Deutschland jedoch bislang nicht. Anders als in Italien, wo große Teile des Autobahnnetzes von privaten Konzessionsgesellschaften betrieben werden, werden die Bundesautobahnen überwiegend staatlich verwaltet. Eine gesetzliche Regelung, nach der Nutzer bei baustellenbedingten Verzögerungen einen Teil ihrer Maut zurückerhalten, gibt es derzeit nicht.
Gerade für international tätige Speditionen könnte das italienische Modell dennoch Signalwirkung haben. Es zählt zu den ersten Systemen in Europa, das Zeitverluste durch planbare Baustellen finanziell kompensiert und den Straßengüterverkehr ausdrücklich in die Regelung einbezieht.
Service: Wichtige Anlaufstellen für Transportunternehmen
Autostrade per l’Italia (Cashback-Portal):
https://www.autostrade.it/en/servizi-al-cliente/pedaggio/rimborso-del-pedaggio/cashback-del-pedaggio
Brennerautobahn A22 (Antrag auf Mautrückerstattung):
https://www.autobrennero.it/de/auf-der-reise/mautgebuhr/anfrage-zur-ruckerstattung-der-mautgebuhr/







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